IHK-Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft schlägt Alarm - Stadt Dresden überträgt Terrorschutz auf Veranstalter

Der Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden schlägt Alarm: Die aktuellen Auflagen der Landeshauptstadt Dresden im Rahmen von Genehmigungsverfahren bedrohen die wirtschaftliche Tragfähigkeit zahlreicher Veranstaltungen in der Stadt. Hintergrund ist die Forderung nach umfassenden Sicherungsmaßnahmen gegen terroristische Gefahren, insbesondere durch Terrorsperren und aufwendige Zufahrtsschutzkonzepte.
Diese Forderungen basieren auf Empfehlungen der Dresdner Polizei, welche die Stadt Dresden den Veranstaltern nun als Auflage stellt. Damit wälzt die Stadt erhebliche Kosten für Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf die privaten Veranstalter ab. Diese Kosten umfassen unter anderem:
  • die aufwendige Planung genehmigungsfähiger Zufahrtskonzepte,
  • die Anmietung schwerer Sperranlagen zur Terrorabwehr,
  • deren aufwendige Logistik,
  • sowie die notwendige Bewachung rund um die Uhr.
In der Summe übersteigen diese Maßnahmen bei vielen Veranstaltungen die wirtschaftlich tragbare Schwelle. Neben dem aktuell stark diskutierten Dixiland Festival, prüfen wir Veranstalter die Möglichkeiten der Durchführung weiterer Veranstaltungen – unter anderem etablierte Formate wie das SZ-Fahrradfest, die Filmnächte am Elbufer auch mit den beliebten Konzerten, diverse Laufsportveranstaltungen, das Familienfest Neustädter Frühling, das Elbhangfest, sowie kleinere Stadtteilfeste oder Open-Air-Formate, die das kulturelle und gesellschaftliche Leben Dresdens prägen und bereichern.
Juristische Grundlage eindeutig: Staat ist für Terrorschutz verantwortlich
Wir Veranstalter erkennen unsere Verantwortung für die innere Sicherheit auf unseren Veranstaltungen ausdrücklich an. Wir sorgen für Ordner, Rettungswege, Brandschutz, Sicherheitskonzepte und vieles mehr – das ist unsere Pflicht, und dieser kommen wir nach.
Doch der Schutz vor terroristischen Gefahren geht über die gewöhnliche Veranstaltungsabsicherung hinaus und fällt klar in den Aufgabenbereich des Staates. Dies bestätigt das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: VG Berlin, Urteil vom 14.08.2019 – VG 24 K 301.18. Dieses Urteil macht unmissverständlich deutlich:
Die Gewährleistung von Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Gefahren ist eine hoheitliche Aufgabe. Diese darf nicht auf private Veranstalter übertragen werden. (vgl. Beck Aktuell, 2019)
Wir fordern: Klare Regelung und Unterstützung durch die Stadt
Wir fordern die Stadt Dresden auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Finanzierung sowie Organisation von Terrorsicherungsmaßnahmen nicht den Veranstaltern aufzubürden. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, Formate einzustellen oder aus dem Stadtgebiet zu verlagern – mit gravierenden Folgen für das gesellschaftliche Leben, die kulturelle Vielfalt und den Tourismusstandort Dresden.
Daher fordern wir den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden sowie den Dresdner Polizeipräsidenten nachdrücklich auf, kurzfristig in einen direkten und konstruktiven Austausch mit dem IHK Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft zu treten. Das Gremium steht bereit, gemeinsam mit der Stadt tragfähige Lösungen zu erarbeiten, erwartet aber rechtssichere und faire Rahmenbedingungen – keine einseitige Kostenverlagerung staatlicher Aufgaben auf die private Hand.
Hintergrund
Der Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft der IHK Dresden gründete sich 2023 aus zahlreichen Veranstaltern der Landeshauptstadt und verfolgt das Ziel mit Politik und Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen so auszugestalten und anzuwenden das die Umsetzung dieser möglichst effizient ist. Dem Arbeitskreis gehören 19 Dresdner regional und überregional tätige Unternehmen an, die für die wichtigsten Musik-, Kultur-, Sport- und Freizeitevents in Dresden stehen. Der Arbeitskreis berät sich regelmäßig zu aktuellen Problemen und Herausforderungen der Branche in Dresden.
Kontakt
Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft der IHK Dresden
Industrie- und Handelskammer Dresden
Thomas Ott
E-Mail: ott.thomas@dresden.ihk.de
Telefon: 0351 – 28 02 150
Kurzlink
VG Berlin, Urteil vom 14.08.2019 – VG 24 K 301.18 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001401555