Sultanat Oman - Update zum Legalisierungsverfahrens Oman und Ghorfa
Die DIHK wurde von der „Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.“ (Ghorfa) auf die einzelnen Schritte hingewiesen, die von den Unternehmen im Legalisierungsverfahren Oman und Ghorfa einzuhalten sind.
Mit unserer Meldung vom 26. März 2025 haben wir Sie über die Änderungen des Omans im etablierten Legalisierungsverfahren zum 20. März 2025 und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Online-Legalisierung hingewiesen. Nun wurde die DIHK von der „Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.“ (Ghorfa) auf die folgenden Schritte hingewiesen, die von den Unternehmen einzuhalten sind:
- Nachdem die beglaubigten Dokumente von der Ghorfa zurückerhalten wurden, müssen diese über den auf der Webseite angegebenen Link online hochgeladen werden.
- Sobald die Legalisierung online abgeschlossen ist, erhalten die Unternehmen eine Bestätigungs-E-Mail.
- Anschließend ist es erforderlich sich erneut auf der Plattform mit den bei der Registrierung verwendeten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) einzuloggen, um die legalisierten Dokumente herunterzuladen.
Sollten weitere Fragen auftreten, wenden Sie sich gerne an:
Quelle: DIHK