Aufenthaltstitelwechsel bei der Übernahme von internationalen Azubis notwendig
Seit dem 21. November 2025 gilt in Sachsen eine wichtige Erleichterung für Unternehmen bei der Übernahme internationaler Beschäftigter.
- Was ändert sich für Unternehmen und internationale Fachkräfte?
- Welche Vorteile haben Unternehmen?
- Müssen Unternehmen trotzdem einen neuen Aufenthaltstitel beantragen?
- Für wen gilt die neue Regelung in Sachsen?
- Warum ist die Änderung wichtig?
- Wer ist zuständig für Fragen zum Aufenthaltstitel in Sachsen?
Was ändert sich für Unternehmen und internationale Fachkräfte?
Bislang entstanden nach einem Ausbildungs- oder Studienabschluss oder nach erfolgreicher Berufsanerkennung häufig Beschäftigungslücken. Der Grund: Für die Aufnahme einer Beschäftigung als Fachkraft musste zunächst ein neuer Aufenthaltstitel beantragt und erteilt werden.
Die neue Regelung schafft hier mehr Flexibilität. Der bisherige Aufenthaltstitel bleibt in der Regel noch drei Monate nach dem erfolgreichen Abschluss oder der Anerkennung gültig. Zusätzlich enthält der Aufenthaltstitel künftig den Hinweis: „Nach erfolgreichem Abschluss gilt: Erwerbstätigkeit erlaubt.“
Dadurch können internationale Fachkräfte unmittelbar in eine qualifizierte Beschäftigung übernommen werden.
Welche Vorteile haben Unternehmen?
Unternehmen profitieren insbesondere von:
- mehr Planungssicherheit,
- schnelleren Übergängen in Beschäftigung,
- weniger Verzögerungen bei der Weiterbeschäftigung selbst ausgebildeter Fachkräfte,
- einer schnelleren Integration internationaler Fachkräfte in den Arbeitsmarkt.
Müssen Unternehmen trotzdem einen neuen Aufenthaltstitel beantragen?
Ja. Unternehmen und Fachkräfte sollten den Antrag auf den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft weiterhin frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Wichtig ist außerdem, dass der erfolgreiche Abschluss oder die Gleichwertigkeitsfeststellung nachgewiesen wird.
Für wen gilt die neue Regelung in Sachsen?
Die Regelung betrifft internationale Fachkräfte,
- die ihre Ausbildung oder ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder
- deren ausländischer Berufsabschluss anerkannt wurde.
Warum ist die Änderung wichtig?
Die Neuregelung hilft dabei, unnötige Beschäftigungslücken zu vermeiden und Fachkräfte schneller in qualifizierte Arbeit zu bringen. Gleichzeitig werden Unternehmen bei der Fachkräftesicherung entlastet.
Wer ist zuständig für Fragen zum Aufenthaltstitel in Sachsen?
Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Ausländerbehörden.