Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Dresden

Die IHK Dresden beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Bis zum 9. Oktober 2025 kann zu den beabsichtigten Änderungen Stellung genommen werden.
Gemäß § 36 Absatz 4a Satz 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Artikel 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderungen der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO).

Stellungnahme abgeben

Auf der Internetseite Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis kann Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der Mustersachverständigenordnung genommen und eine Stellungnahme abgegeben werden.