EU-Finanzierungsinstrumente Ukraine

Ziel ist es, konkrete Investitionsprojekte zu identifizieren und mögliche Kooperationen mit Finanzinstitutionen zu erleichtern. Eine Teilnahme garantiert keine finanzielle Unterstützung, aber alle Vorschläge werden vertraulich und fair geprüft. Das heißt, je nachdem ob das Projekt von strategischem Interesse der KOM ist, kann das Unternehmen zusätzliche Unterstützung wie Technical Assistance oder die Verlinkung mit Finanzieren etc. erhalten.
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 10. Oktober 2025 bewerben.
Teilnahmebedingungen:
  • Investitionen müssen in der Ukraine erfolgen.
  • Nur private Unternehmen aus der Ukraine oder der EU/EWR dürfen teilnehmen.
  • Mindestinvestitionsvolumen: 50 Millionen Euro mit mindestens 10 Prozent Eigenkapitalanteil.
  • Projekte müssen mit den politischen Prioritäten der EU und dem Ukraine-Plan übereinstimmen.
Quelle: DIHK