Die EU-Maschinenverordnung und IT-Sicherheit – eine neue Dimension?

Zum 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung vollumfänglich in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen mit sich. Dies betrifft neben dem klassischen Bereich der Maschinensicherheit auch damit verbundene digitale Risiken.
Künftig spielt die IT-Sicherheit eine zentrale Rolle bei der Bewertung und Konformität von Maschinen. Für Hersteller, Betreiber und Prüfer eröffnet sich damit eine neue Dimension der Anforderungen, die über die bisherige CE-Kennzeichnung hinausgeht.
Wir beleuchten, was auf Sie als Unternehmer zukommt und wie Sie sich bereits jetzt auf zu erwartende Änderungen einstellen können. Für Sie haben wir einen regional ansässigen Dienstleister gewinnen können, der langjährig Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der CE-Kennzeichnung unterstützt. Außerdem können Sie sich mit Mitarbeitern der regionalen Marktaufsichtsbehörde austauschen und erfahren, worauf diese besonderen Wert legt.

Jetzt anmelden und dabei sein!

Nutzen Sie die Gelegenheit, frühzeitig ein Verständnis für die neuen Anforderungen zu entwickeln und Ihre Fragen direkt an die Fachleute zu stellen. Alle Programmdetails des Webinars sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unsrer Veranstaltungsseite zum Webinar Die EU-Maschinenverordnung und IT-Sicherheit – eine neue Dimension?.

Produktanforderungen und -kennzeichnung

Der Markterfolg eines Produkts hängt auch von der Erfüllung rechtlicher und normativer Vorgaben ab. Die IHK unterstützt Unternehmen bei Fragen zu Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Normen und technischer Dokumentation.