Cyber Resilience Act: BSI- Umfrage zu neuen Pflichten für vernetzte Produkte

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) gelten erstmals verbindliche Mindeststandards für fast alle vernetzten digitalen Hardware- und Softwareprodukte in der EU. Für vom CRA betroffene Unternehmen bedeutet das: Cybersicherheit wird zur rechtlichen Voraussetzung für den Marktzugang – direkt geknüpft an die CE-Kennzeichnung. Ohne IT-Sicherheit dürfen Unternehmen ihre Produkte künftig nicht mehr vertreiben.

Vollständige Umsetzung ab Dezember 2027

Seit dem 11. September 2026 müssen betroffene Unternehmen aktiv ausgenutzte Produktschwachstellen binnen 24 Stunden an die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit ENISA (European Network and Information Security Agency) melden. Am 11. Dezember 2027 greifen die gesetzlichen Vorgaben voll. Da die Anpassung von Prozessen viel Vorlauf benötigt, sollten Unternehmen jetzt handeln und ihre Weichen rechtssicher stellen.

BSI-Umfrage soll Unternehmen unterstützen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die hierfür zuständige Behörde. Sie ist sich durchaus bewusst, dass die neuen Vorgaben viele Unternehmen vor große Aufgaben stellt. Um Unternehmen zu begleiten und Hilfestellungen anbieten zu können, bittet das BSI um die Teilnahme an einer Umfrage zum CRA.
Die Umfrage erfolgt anonym und benötigt etwa fünf bis sieben Minuten. Es werden keine personenbezogenen Informationen abgefragt oder gespeichert. Sie läuft bis einschließlich dem 19. November 2026.

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