Abfallverbringung: EU Kommission konsultiert Entwurf für Ausfuhren in Nicht-OECD-Länder
Die neue EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen verschärft die Anforderungen an Abfallexporte in Nicht-OECD-Länder. Ab dem 21. Mai 2027 dürfen bestimmte nicht gefährliche Abfälle grundsätzlich nur noch in Länder ausgeführt werden, die eine weitere Einfuhr ausdrücklich beantragt und eine umweltgerechte Bewirtschaftung nachgewiesen haben.
Entwurf der Länderliste veröffentlicht
Die EU-Kommission hat einen Entwurf der Liste jener Nicht-OECD-Länder vorgelegt, in die bestimmte nicht gefährliche Abfälle weiterhin ausgeführt werden dürfen. Grundlage sind die Anträge der betreffenden Länder und die Prüfung ihrer Möglichkeiten zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung.
Unternehmen können Stellung nehmen
Betroffene Unternehmen und weitere Interessenträger können den Entwurf prüfen und ihre Rückmeldung über das Beteiligungsportal der EU Kommission einreichen. Die Konsultation endet am 16. Oktober 2026.
Zur öffentlichen Konsultation: Liste der Nicht-OECD-Länder, die bestimmte nicht gefährliche Abfälle aus der EU einführen dürfen.