Verkehr und Mobilität – Chancen nutzen, Zukunft sichern

Luftverkehr

Der Flughafen Dresden vernetzt die sächsische Landeshauptstadt und ihre Umland-Region weltweit in alle Richtungen. Er ist wichtige Verkehrsinfrastruktur und für eine international aufgestellte Wirtschaft vom besonderem Wert.
Am Flughafen Dresden sind 2019 rund 1,6 Millionen Fluggäste gezählt worden. Ein Anschluss an die Autobahn A4 und ein S-Bahnhof sorgen für eine bequeme An- und Abreise innerhalb der Einzugsgebiete Sachsen, Südbrandenburg, Nordböhmen und Niederschlesien.
Im Kammerbezirk Dresden gibt es folgende Flugplätze (ohne Hubschrauber-, Segelflug- und Luftsportlandeplätze):
Die IHK Dresden vertritt darüber hinaus die Interessen der regionalen Wirtschaft in der Fluglärmkommission des Flughafens Dresden.

Wasserstraße

Elbe

Die Elbe ist als internationale Wasserstraße fester Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes und muss im Gleichschritt mit dessen Ausbau den wachsenden Anforderungen angepasst werden. Der Schiffstransport auf der Elbe bleibt weiterhin ein bedeutender ökonomischer Faktor. Es ist eine wichtige Aufgabe von Politik und Wissenschaft, diese weitsichtig, effektiv und zielorientiert in die strukturellen Planungen der Zukunft einzubauen. Eine ausgewogene Infrastrukturpolitik unter Beachtung einer sinnvollen Verbindung von Ökologie und Ökonomie wurde bei den Baumaßnahmen in den sächsischen Binnenhäfen in vorbildlicher Weise verwirklicht. Die Investitionen in leistungsfähige Schnittstellen einerseits erfordern aber auch eine zügige Umsetzung praxistauglicher Tauchtiefen auf der Elbe.
Mit der Elbe und den sächsischen Binnenhäfen besitzt der Kammerbezirk Dresden einen wesentlichen Standortvorteil hinsichtlich der Verkehrsanbindung an die europäischen Seehäfen. Binnenhäfen sind ein "GVZplus". Als trimodale Standorte verknüpfen Häfen alle Transportmittel und sind Partner für optimierte Verkehre.
Information und Kontakt: www.binnenhafen-sachsen.de
Die Industrie- und Handelskammer Dresden unterstützt die verschiedensten Initiativen und mahnt ebenfalls dringend den weiteren Ausbau der Elbe im Interesse der ansässigen Wirtschaftsunternehmen zu einer vollschiffbaren Wasserstraße an.
Wichtige Kontakte:
Im Januar 2017 wurde nach langen, nicht immer einfachen Verhandlungen von der Wirtschaft, der Verwaltung und den Umweltverbänden das "Gesamtkonzept Elbe" ins Leben gerufen. Die Kammern waren hierbei durch die Kammerunion Elbe/Oder vertreten. Mit diesem Papier ist die zukünftige Entwicklung der Elbe als weitestgehend naturbelassener Fluss mit einer zuverlässigen Schiffbarkeit zur Realität geworden. Einzelheiten finden Sie unter www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/GkElbe/.

Elbschifffahrtstage

Die Elbschifffahrtstage finden seit den 1930er Jahren im zweijährigen Rhythmus in verschiedenen Städten entlang der Elbe statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden aktuelle Themen zur Entwicklung der Elbschifffahrt unter Beteiligung von Vertretern aus Wirtschaft und Politik diskutiert.
Die Ergebnisse der letzten Treffen:

Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) / Postdienste

Privates Engagement ist nur in Teilbereichen möglich.
Die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Angabe im Fahrzeugschein) einschließlich Anhänger ist von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes befreit. Das bedeutet für Unternehmensgründer in der KEP-Branche keine Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Mit der Beantragung des Gewerbescheines bei der am Wohnsitz zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung kann mit der Tätigkeit begonnen werden.
Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit benötigen Kurier- und Postdienstleistungsunternehmen aber vielfach für ihre Tätigkeit eine Genehmigung oder Lizenz.
Man unterscheidet grundsätzlich anzeige- und lizenzpflichtige Postdienstleistungen.

Anzeigepflicht für Postdienstleister bei Bundesnetzagentur

Seit Beginn der Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland kann die Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1000 Gramm nur von dem vorgenommen werden, der über eine Lizenz der Bundesnetzagentur verfügt. Auch der gewerbliche Transport von einzelnen Sendungen mit Anschrift gilt nach dem Postgesetz als Postdienstleistung. Wer solche Transporte durchführt, muss seine Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigen. Die Anzeige dient allein der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung.
Postdienstleistungsunternehmen, die ihrer Anzeigepflicht nach dem Postgesetz bisher noch nicht nachgekommen sind, sollten dies unverzüglich nachholen. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur ist kostenlos. Wer allerdings die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Mitteilung nach § 36 Postgesetz umfasst neben Namen und Anschrift die Information über die beförderten Sendungen (Plakate bis 20 kg, Briefe oder Umschläge mit Dokumenten). Die Anzeigepflicht gilt auch für Kurierdienste und Kurierfahrer, die ihre Aufträge direkt vom Absender oder von einer Zentrale erhalten, sowie für so genannte Erfüllungsgehilfen (Sub-Unternehmer).
Sie können Ihre Angaben auch über das Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur übermitteln.

Im Überblick

Anzeigepflichtige Postdienstleistungen nach § 36 Postgesetz

Die gewerbsmäßige Beförderung (=Einsammeln oder Weiterleiten oder Ausliefern) von Briefsendungen (=adressierte schriftliche Mitteilungen) bis 1000 Gramm für andere.

Anzeigepflichtiger Bereich § 36 PostG (der übrige Bereich einschließlich lizenzfreiem Bereich)

Wer Postdienstleistungen (siehe oben § 4 PostG) erbringt, ohne eine Lizenz zu bedürfen, hat die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb eines Monats der Bundesnetzagentur schriftlich anzuzeigen.
Anzeigepflichtig:
  • die Beförderung von Briefsendungen über 1000 Gramm
  • die Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 kg nicht übersteigt
  • die Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften, soweit sie durch Unternehmen erfolgt, die Postdienstleistungen nach a) oder b) erbringen

Aus dem lizenzfreien Bereich unterliegt ferner der Anzeigepflicht

  • wer Briefsendungen als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Sub-Unternehmer) eines Lizenzinhabers befördert (§ 5 Absatz 2 Nr. 1 PostG)
  • wer Briefsendungen in der in § 5 Absatz 2 Nr. 3 PostG beschriebenen Weise (Kurierdienst) befördert

Verkehrsinfrastruktur

Unser arbeitsteiliges Wirtschaften verlangt eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur. Damit in der Wirtschaftsregion ein intaktes Verkehrswesen mit gut und bedarfsgerecht ausgebauten Verkehrswegen zur Verfügung steht, trägt die IHK Forderungen der Wirtschaft an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene heran.
Verkehrsinfrastruktur in Deutschland wird im Grundsatz immer über Langzeitpläne auf Bundes- und auf Landesebene entwickelt. Es werden nur Projekte aufgenommen, die ein Nutzen/Kostenverhältnis von mindestens 1 aufweisen. Dadurch kommen immer wieder Projekte zu kurz, die auf regionaler Ebene erstrebenswert sind, aber auf Bundesebene unter wirtschaftlichen Erwägungen abgelehnt werden.

Bundesverkehrswegeplan

Im September 2016 hat der Bundestag mit einiger Verspätung den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Dieser stellt im Grunde eine priorisierte Liste wesentlicher Verkehrsprojekte dar, die in der grundsätzlichen Verantwortung des Bundes liegen. Hierzu gehören insbesondere die Bundesautobahnen, die Bundeswasserstraßen wie die Elbe und das Bundesstraßennetz. In Sachsen sind nach Intervention bedeutende Schienenprojekte in den Plan aufgenommen worden. Im Kammerbezirk Dresden sticht dabei die Neubaustrecke Dresden-Prag heraus. Den Plan in der aktuellen Fassung finden Sie im Internetauftritt des BMVI unter www.bmvi.de.
Zwei wichtige Bundesstraßenprojekte im Kammerbezirk Dresden sind die B169 von der B6 bis zur Autobahn A14 als leistungsfähige Anbindung der Region Riesa/Großenhain an das Autobahnnetz und die B178n. Diese soll die Region Zittau/Löbau mit der Autobahn A4 verbinden. Beide Projekte befinden sich auf Grund veränderter Verkehrsprognosen (erneut) in der Planungsphase und es ist trotz der Tatsache, dass mittlerweile Jahrzehnte ins Land gegangen sind, kein Ende abzusehen.

Landespläne

Die Verkehrsinfrastruktur ist auch eines der zentralen Themen des sächsischen Landesentwicklungsplanes, der in der aktuellen Fassung 2013 erschienen ist und bis 2023 gelten soll. Den Landesentwicklungsplan 2013-2023 finden Sie im Internetauftritt des Freistaates unter https://www.sachsen.de. Dort findet sich auch die aktuelle Fassung des Landesverkehrsplanes Sachsen, der sich zum ersten Mal explizit mit Zukunftsfragen des Verkehrs auseinandersetzt. Insbesondere geht es um die Möglichkeiten einer nachhaltigen Mobilität. Der Planungshorizont ist das Jahr 2030. Aus Sicht der IHK Dresden ist es dabei von Wichtigkeit, neben der in der Regel gut entwickelten Infrastruktur der Städte auch die Fläche im Focus zu halten.
Die Staatsstraßen werden je nach Ausbaunotwendigkeit in die Kategorien S1 (hohe Verkehrsbedeutung) bis S3 (niedrige Verkehrsbedeutung) eingestuft. Für Erhaltungsmaßnahmen soll diese Einteilung nach Aussage der sächsischen Staatsregierung keine Rolle spielen. Vielmehr sollen die vorhandenen Mittel für alle Klassen in adäquater Weise eingesetzt werden. Langfristiges Ziel ist die durchgängige Sicherung eines hohen Qualitätsstandards des sächsischen Staatsstraßennetzes.

Logistikstudie des Freistaates Sachsen

Ende des Jahres 2019 wurde die große Studie zur sächsischen Logistikwirtschaft veröffentlicht. Die in diesem Umfang bislang einzigartige Studie hatte der Freistaat Sachsen in Auftrag gegeben, um den Satus quo in der Branche zu ermitteln und entsprechende Handlungsvorgaben für die Zukunft zu erhalten. Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat wesentlich zum Erfolg der Studie beigetragen, indem Sie Unternehmen und Studienersteller zusammenbrachte. Die Studie finden Sie unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/34542.

Radverkehr

Die Verlagerung von Straßenverkehr auf das Fahrrad entlastet die Straßen und trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei. Der Rad- und der Wirtschaftsverkehr muss so organisiert werden, dass sie sich nicht gegenseitig behindern oder gar gefährden. Die Industrie- und Handelskammer Dresden trägt aktiv dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.

Radverkehrsanlagen intelligent integrieren

Davon profitiert auch der Wirtschaftsverkehr, denn es schafft Platz für Transporte, die auch in Zukunft nur motorisiert abgewickelt werden können. Allerdings werden nicht alle Straßen dafür geeignet sein, sichere und komfortable Radverkehrsanlagen mit einer zum Überholen nötigen Mindestbreite aufzunehmen. Es müssen einzelfallbezogene Kompromisslösungen gefunden werden, um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche miteinander in Ausgleich zu bringen.

Ladezonen und Kurzparkbereiche

Um Laden und Liefern auf Radverkehrsanlagen zu vermindern, muss das Parkraummanagement in Geschäftsstraßen weiterentwickelt werden. Zweckmäßige Elemente dafür sind u.a. die Einrichtung von mehr und passenden Ladezonen. So werden das Laden und Liefern erleichtert und der Straßenverkehr sicherer.

Fahrradbügel

Neben einer deutlichen Steigerung des Angebots an Radabstellmöglichkeiten an Bahnhöfen werden diese auch in Geschäftsstraßen gebraucht. Auch Gewerbetreibende sollten aus eigener Initiative und zum eigenen Nutzen Fahrradbügel aufstellen.

Fahrdienste von Pflegediensten und Alltagsbegleitern

Grundlage

Pflegedienste und Alltagsbegleiter möchten ihren Kunden guten Service leisten. Zu diesem Service gehören auch Fahrten mit den zu betreuenden Personen zum Beispiel zum Arzt oder zum Einkaufen oder auch die Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung. Dass solche Fahrten in der Regel unter die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetz (kurz: PBefG) fallen, wissen die Wenigsten.
In Paragraf 1 PBefG wird der Sachliche Geltungsbereich beschrieben. Darin wird erläutert, dass alle Beförderungen von Personen, die entgeltlich oder geschäftsmäßig durchgeführt werden, dem PBefG unterliegen. Dabei muss eine entsprechende Beförderung nicht zwingend bezahlt werden, sondern sie liegt auch vor, wenn sie lediglich wirtschaftliche Vorteile zum Beispiel gegenüber einem Konkurrenten bringt. Es wird auch geregelt, dass die Beförderung nicht dem PBefG unterliegt, wenn das Gesamtentgelt je Kilometer zurückgelegter Strecke den in Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes genannten Betrag – aktuell 0,30 Euro pro Kilometer – nicht übersteigt. Ob für die Fahrt ein zusätzliches Entgelt gezahlt wird, ist dabei nicht relevant. Dies schließt auch das Entgelt ein, das für alle weiteren Leistungen neben den Fahrten gezahlt wird.

Genehmigungspflicht

Auch falls sich die Anzahl solcher Fahrten in einem Unternehmen in Grenzen hält und keine markterhebliche Konkurrenz zum örtlichen Taxi- und Mietwagengewerbe darstellt, gibt es keine Ausnahmen.
Deshalb muss ein solches Unternehmen eine Genehmigung für die entsprechende Verkehrsform beantragen. Dies muss bei der jeweiligen unteren Verkehrsbehörde geschehen. Im Land Sachsen sind dies das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.
Für das Erteilen der Genehmigung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Je nach Genehmigungsart unterscheiden sich diese geringfügig. Bei den Genehmigungsarten, die von entsprechenden Fahrdiensten genutzt werden könnten, ist zwischen Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten zu unterscheiden. Beim Mietwagenverkehr wird das gesamte Fahrzeug mit Fahrer als Einheit gemietet und ist für Fahrten zum Beispiel zum Arzt oder zum Einkauf anwendbar. Bei Ausflugsfahrten hingegen wird die Route und das Ziel vom Unternehmen festgelegt und die Fahrgäste können einzelne Plätze buchen.
Für beide Genehmigungsformen müssen Unternehmer folgende Bedingungen erfüllen, teilweise unterscheidet sich aber der Umfang des Nachweises: persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Fachliche Eignung.
Letztgenannte wird durch eine Prüfung bei der IHK Ihres Wohnortes abgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie für Ausflugsfahrten unter Straßenpersonenverkehr und für den Mietwagenverkehr unter Taxen und Mietwagenverkehr.

Freistellungsverordnung

Häufig beziehen sich Fahrdienste auf die Freistellungsverordnung (kurz: FrStllgV) um damit zu begründen, dass sie keine Genehmigung nach PBefG benötigen würden. In den meisten Fällen ist dieser Bezug aber unbegründet. Falls ein Fahrdienst unter die FrStllgV fallen würde, wäre dafür kein Antrag nötig.
In der FrStllgV werden folgende in Paragraf 1 genannten Punkte aufgeführt, um die Notwendigkeit einer Genehmigung zu umgehen:
  1. Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e)
    von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen, oder
  2. Satz 1 Nummer 4 Buchstabe g)
    von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen.
Nach aktueller Rechtsprechung betrifft keiner der beiden genannten Punkt Fahrten zum Arzt oder zum Einkauf. Auch Pflegedienste sind in der Regel nicht davon betroffen. Der Begriff Heilanstalten ist dabei für zum Beispiel Kurkliniken anzuwenden, also Kliniken mit in der Regel längeren Aufenthaltsdauern als in einem normalen Krankenhaus. Auch ambulante Behandlungen sind davon nicht betroffen, da sich dieser Punkt nur auf Fahrten zwischen Behandlungsorten und nicht auf Fahrten von und zur Wohnung bezieht (vergleiche BVerwG, Urteil vom 08.05.2019 - 10 C 1.19).
Die unter 2. genannten Personen sind im Paragrafen 2 Nummer 1 SGB IX definiert. Danach liegen entsprechende Beeinträchtigungen vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Pflegebedürftigkeit der zu fahrenden Personen ist deshalb kein Grund, sich auf diesen Punkt der FrStllgV beziehen zu können. Wenn sich der Körper- oder der Gesundheitszustand von Senioren altersgemäß verschlechtert, weicht dies in der Regel nicht vom typischen Zustand für das Lebensalter ab. Fahrten von der Wohnung zu Seniorentreffs oder ähnlichem und zurück fallen deshalb nicht unter diese Klausel.

Mobilitätsdatenverordnung

Im August 2021 trat eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft. In dieser Änderung wurden in § 3a Pflichten für Unternehmer zur Datenübertragung an den nationalen Zugangspunkt gesetzlich verankert. Die Mobilitätsdatenverordnung (MDV) regelt Näheres zu diesem Paragrafen. Ziel davon ist zum einem eine Kontrollmöglichkeit und zum anderen die Ermöglichung einer Plattformen für die Bündelung multimodaler Angebote.
Seit dem 01.01.2022 sind Unternehmer und Vermittler dazu verpflichtet, statische und seit dem 01.07.2022 auch dynamische Daten an den nationalen Zugangspunkt zu senden. Die anzugebenen Daten können in der Anlage der MDV (www.gesetze-im-internet.de/mdv/anlage.html) eingesehen werden. Diese müssen an den nationalen Zugangspunkt geleitet werden, der durch das Bundesamt für Straßenbau auf der Webseite mobilithek.info betrieben wird. Die Daten können auch durch einen Erfüllungsgehilfen übermittelt werden, im Falle von Unternehmen im Linienbetrieb beispielsweise Verkehrsverbünde und bei Taxiunternehmen die entsprechende Zentrale. Zu beachten ist, dass zunächst keine zusätzlichen Daten ermittelt, sondern nur vorliegende gegebenenfalls digitalisiert und gesendet werden müssen.
Von dieser Pflicht sind alle Unternehmer betroffen, die im freizugänglichen Personenverkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Taxi, Mietwagen) tätig sind. Ausnahmen bilden jene, die keine Mitarbeitenden im Unternehmen haben oder ausschließlich Verkehre, die nicht jeder Person offenstehen, wie zum Beispiel Schülerverkehre oder Krankentransporte. Eine freiwillige Angabe ist aber möglich.

weitere Informationen

Hilfestellungen und weitere Informationen finden Sie in der VDV-Mitteilung 7054 beziehungsweise in den folgenden Videos, die durch das Bundesamt für Straßenbau zur Verfügung gestellt wurden:
oder in den FAQs des Mobilitätsdaten Marktplatz und der Mobilithek:

Schienenverkehr

Die Schiene ist neben der Straße unverzichtbarer Bestandteil des Personen- und Güterverkehrs und aus dem Leben nicht wegzudenken. Einen Beitrag zu ihrer positiven Fortentwicklung zu leisten, ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld der IHK Dresden.
Sachsen war ein deutscher Pionier in Sachen Eisenbahn und ist heute mit rund 2600 Kilometern Strecke das Bundesland mit dem vergleichsweise dichtesten Schienennetz.
Die Industrie- und Handelskammer Dresden setzt sich seit jeher engagiert dafür ein, diesen Stand zu erhalten und zu verbessern. Hierfür gilt es, notwendige Infrastrukturprojekte der Eisenbahn zu initiieren oder bestehende voranzubringen. Neben einem bereits sehr gut entwickelten Personennahverkehr steht vor allem der Personenfernverkehr auf der Schiene im Focus des Handelns.
Es ist unerlässlich, sächsische Städte so gut wie möglich in das Schienenfernverkehrsnetz einzubinden, die vorhandenen Strecken zu ertüchtigen und Neubauprojekte zu unterstützen. Am Bedarf orientierte Verbindungen und kurze Taktzeiten sind im Fernverkehr ein weiterer Schwerpunkt des Handelns, denn hier besteht immer noch Nachholbedarf. Einzige Anbieterin im Schienenpersonenfernverkehr von Sachsen in andere Regionen der Bundesrepublik ist die Deutsche Bahn AG unter www.bahn.de.

Schienenpersonennahverkehr - Nahverkehrsnetze im Überblick

Das vorhandene Eisenbahn-Nahverkehrsnetz verbindet die sächsischen Zentren untereinander und stellt die Verbindung zu den benachbarten Bundesländern her. Es verbindet aber auch die Region selbst mit übergeordneten Zentren und übernimmt dabei den Berufs- und Schülerverkehr sowie wesentliche Relationen im Freizeit- und touristischem Verkehr. Seit dem Neubau von separaten Gleiskörpern für die S-Bahn zwischen Dresden-Pirna und Dresden-Coswig kann ein 15-Minuten-Takt angeboten werden. Das S-Bahn Netz der Landeshauptstadt ermöglicht die Aufnahme der Einpendlerströme in das Industrie- und Dienstleistungszentrum. Durch Einführung des Taktfahrplanes, eines einheitlichen Tarifsystems innerhalb des Verkehrsverbundes und den Einsatz moderner Schienenfahrzeuge konnte ein deutlicher Gewinn an Nutzern im Personennahverkehr erreicht werden. Die vorhandenen Möglichkeiten weiter zu optimieren und ein noch besseres Angebot zu erreichen, ist ebenfalls ein wichtiges Handlungsfeld der IHK Dresden.
Die IHK Dresden hat sich aktiv an der Strategiekommission des Freistaates für den ÖPNV beteiligt. Das Ergebnis ist ein Empfehlungsbericht, der fundiert die Möglichkeiten zur Verbesserung des ÖPNV in Sachsen darstellt. Den Bericht finden sie unter www.verkehr.sachsen.de. Ein zuverlässiger ÖPNV mit attraktiven Angeboten ist für sich genommen bereits ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, aber auch allgemein eine Grundvoraussetzung für eine stabile, funktionierende Wirtschaft.

Fernverkehrsanschlüsse

Die aktuellen Pläne der DB im Fernverkehr haben spürbare Verbesserungen bei den Fernverkehrsanschlüssen von, nach und in Sachsen gebracht, die nicht zuletzt auf die permanenten Bemühungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern zurückgehen.
Für die wichtige Strecke Dresden/Leipzig - Frankfurt gibt es eine zweistündliche, direkte ICE-Verbindung mit bis zu 60 Minuten Fahrzeitverkürzung. Möglich wurde dies durch die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Leipzig/Halle - Erfurt im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 8.2 (VDE 8.2). Die Stadt Riesa ist auch weiterhin im Stundentakt an den Fernverkehr angeschlossen. Für diesen bedeutenden Industriestandort im Herzen des Landes war diese Entscheidung ein wichtiger Standortfaktor. Für die Strecke Dresden-Berlin wird es Fahrzeitverkürzungen auf zum Teil unter zwei Stunden geben, wenn die alte Strecke der "Dresdner Bahn" wieder in Betrieb gehen kann. Zudem ist diese Strecke für die Anbindung an den Flughafen Berlin/Brandenburg International (BER) von entscheidender Bedeutung. Vor 2025 wird diese Strecke nach den derzeitigen Ausbauplänen der deutschen Bahn nicht fertiggestellt sein. Auch in Richtung Süden sind es die über Leipzig laufenden Hochgeschwindigkeitsverbindungen, welche als Rückgrat des Personenverkehrs dienen. Mit der zweiten Ausbaustufe des VDE 8 wurde die ICE-Direktverbindung von Leipzig nach Stuttgart über Mannheim ins Leben gerufen. Auch eine deutlich schnellere direkte ICE-Verbindung von Leipzig nach München über Nürnberg, die als schnelle Umsteigeverbindung auch Dresden zu Gute kommt, wird von der Bahn angeboten. Der neue Knotenpunkt Erfurt ist von Dresden ebenfalls in rund zwei Stunden erreichbar.
Besonders zu erwähnen ist das Flächennetz der Bahn. Mit neuen Doppelstockzügen von Bombardier und Stadler, im bis zu 160 Km/h schnellen, IC-basierten Netz, kann die Bahn hier altes Terrain zurückerobern. Die mit dem 8. März 2020 mit bis zu 16 Verbindungen täglich aufwartende Strecke Dresden-Rostock verbessert den Schienenpersonenverkehr von Dresden an die Ostsee. Sie wird zudem auch für Fluggäste des Hauptstadtflughafen Berlin/Brandenburg International (BER) als Zubringer dienen. Das Flächennetz bedient auf allen Strecken in einem zweistündigen Takt. Ein solches Netz benötigt selbstverständlich überdurchschnittliche infrastrukturelle Voraussetzungen sowohl in Bezug auf das Schienennetz als auch in Bezug auf das technische Material.

Verbesserungsbedarf: Von Dresden nach Breslau mit dem Zug

Die Strecke verfügt seit 2018 nicht mehr über eine Direktverbindung. Angesichts der zwischenstaatlichen und gesamteuropäischen Bedeutung dieser Magistrale ein kritikwürdiger Zustand, für den die deutsche Seite, aber nicht der Freistaat Sachsen, verantwortlich zu machen ist. Es ist bis dato nicht gelungen, entsprechende Streckenelektrifizierungen endlich in die Tat umzusetzen. Derzeit besteht eine vage Hoffnung, über die Strukturwandelgelder der Lausitz auch die Strecke Dresden-Görlitz endlich unter Strom zu bekommen. Derzeit kann die bedeutende Metropole Breslau von Dresden aus nur über Weglinec, verbunden mit einem Umstieg, erreicht werden. Leider sind die Fahrzeiten der Züge auf Grund heute länger als vor 1945. Fahrzeit: deutlich über drei Stunden. Das Problem besteht auf nahezu allen grenzüberschreitenden Schienenverbindungen zwischen Deutschland und Polen. Hier stehen Bundesregierung und Deutsche Bahn in der Verantwortung, in intensiver Zusammenarbeit mit der polnischen Seite schnellstens praktikable Lösungen zu entwickeln und alle notwendigen Infrastrukturinvestitionen unverzüglich zu tätigen. Ziel muss die feste Verankerung deutsch-polnischer Schienenverbindungen im internationalen Fernverkehr sein.

Neubaustrecke Dresden-Prag

Im August 2017 ist das Projekt einer Neubaustrecke zwischen der sächsischen Landeshauptstadt und der tschechischen Hauptstadt Prag in den so genannten vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden. Mittlerweile hat die DB als Bauverantwortliche auf der deutschen Seite das Projekt mit viel Engagement ins Rollen gebracht. Das Raumordnungsverfahren zum Trassenverlauf ist durchgeführt worden, mehrere Streckenvarianten, darunter Volltunnel ab Heidenau, stehen zur Diskussion. Die IHK Dresden wird die Interessen der Wirtschaft hierbei und im eigentlichen Planfeststellungsverfahren unüberhörbar vertreten. Es wird insbesondere darauf ankommen, entlang des gesamten Trassenverlaufes in Deutschland auf die konfliktärmste und damit am wenigsten klagebedrohte Trassenvariante hinzuarbeiten, zudem müssen die Interessen der Tourismusbranche an möglichst wenig beeinflusster Natur zwischen Heidenau und Breitenau ebenso berücksichtigt werden, wie die Belange der Stadt Dresden am Nordzulauf.
Um positive wirtschaftliche Effekte direkt im Umfeld der neuen Strecke zu erzeugen, wird es nach Auffassung der Verkehrsplanungsexperten von der ISUP GmbH und der LUB GmbH unerlässlich sein, die periphere Schieneninfrastruktur am Nordzulauf entscheidend leistungsfähiger zu gestalten, als es derzeit der Fall ist. Ein realistischer Zeithorizont für die Inbetriebnahme der Strecke sind die frühen 40er Jahre dieses Jahrhunderts.
Näheres zur Neubaustrecke finden Sie unter www.nbs.sachsen.de.