Sachkunde und Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Wer gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder hierzu beraten möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO). Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der erforderliche Sachkundenachweis.
Die Sachkunde kann insbesondere durch die IHK-Prüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nachgewiesen werden. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und weist die erforderlichen fachlichen Produkt- und Beratungskenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung nach.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, zu den rechtlichen Grundlagen, aktuellen Prüfungsterminen und Anmeldefristen bei der IHK Dresden.
Rechtsgrundlagen der Sachkundeprüfung
- Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK (PDF-Datei · 103 KB)
- Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- Hinweise praktischer Prüfungsteil
Prüfungstermine bei der IHK Dresden
- Anmeldeschluss: 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
- Prüfungsort: IHK Dresden
| Prüfungstermine schriftliche Prüfung | Prüfungstermine mündliche Prüfung |
|---|---|
| 15.09.2026 | 15.09.2026 |
| 13.10.2026 | 13.10.2026 |
Bei Bedarf werden wir zusätzliche Prüfungstermine zur Verfügung stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung abzusagen.