Sachkunde und Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

Wer gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder hierzu beraten möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO). Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der erforderliche Sachkundenachweis.
Die Sachkunde kann insbesondere durch die IHK-Prüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nachgewiesen werden. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und weist die erforderlichen fachlichen Produkt- und Beratungskenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung nach.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, zu den rechtlichen Grundlagen, aktuellen Prüfungsterminen und Anmeldefristen bei der IHK Dresden.

Rechtsgrundlagen der Sachkundeprüfung

Prüfungstermine bei der IHK Dresden

  • Anmeldeschluss: 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
  • Prüfungsort: IHK Dresden
Prüfungstermine schriftliche Prüfung Prüfungstermine mündliche Prüfung
15.09.2026 15.09.2026
13.10.2026 13.10.2026
Bei Bedarf werden wir zusätzliche Prüfungstermine zur Verfügung stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung abzusagen.

Anmeldung zur Sachkundeprüfung