Nr. 6724666

Immobiliardarlehensvermittler §34i GewO

Nach Vollzug der Erlaubnis sind Immobiliardarlehensvermittler verpflichtet, sich unverzüglich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Das Register dient damit als Nachweis einer Zulassung.

Sie benötigen einen Sachkundenachweis als Immobiliardarlehensvermittler? Informieren Sie sich über die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34i GewO, Prüfungsablauf, Rechtsgrundlagen, Termine und Anmeldung bei der IHK Dresden.

Melden sie sich zur Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler an!

Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe
Grit Lehmann
Referatsleiterin Berufszugang Gewerbe, stellvertretende Geschäftsführerin
Referat Berufszugang Gewerbe