Nach Vollzug der Erlaubnis sind Immobiliardarlehensvermittler verpflichtet, sich unverzüglich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Das Register dient damit als Nachweis einer Zulassung.
Sachkunde und Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Immobiliardarlehensvermittler benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die den Nachweis der Sachkunde voraussetzt. Die IHK Dresden bietet hierzu die Sachkundeprüfung an und informiert über Voraussetzungen und Ablauf.
Anmeldung zur Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Melden sie sich zur Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler an!