Nach Vollzug der Erlaubnis sind Immobiliardarlehensvermittler verpflichtet, sich unverzüglich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Das Register dient damit als Nachweis einer Zulassung.
Sachkunde und Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Sie benötigen einen Sachkundenachweis als Immobiliardarlehensvermittler? Informieren Sie sich über die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34i GewO, Prüfungsablauf, Rechtsgrundlagen, Termine und Anmeldung bei der IHK Dresden.
Anmeldung zur Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Melden sie sich zur Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler an!