Zusatzqualifikation - Weinberater in der Gastronomie und Handel, Schwerpunkt Sächsischer Wein

Weinberater in Gastronomie und Handel - Schwerpunkt Sächsischer Wein - verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die über die Inhalte der Ausbildungsordnung der Auszubildenden in Gastronomie und Handel hinausgehen. Sie besitzen erweiterte Kenntnisse über Wein, insbesondere Sächsischen Wein sowie praktische Erfahrungen im Weinbau und sind in der Lage, Gäste dazu zu beraten.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Besondere Rechtsvorschrift vom 10.10.2011
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • Auszubildende der gastgewerblichen Berufe oder Handelsberufe ab dem 3. Lehrjahr, die eine Vorbereitung auf diese Prüfung oder
  • einen gastgewerblicher Berufsabschluss oder Handelsberuf und eine zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Es werden programmierte und offene Fragen gestellt, die schriftlich beantwortet werden müssen, 60 Minuten

Praktische/mündliche Prüfung

  • Blindverkostung, maximal 30 Minuten
    • Die Teilnehmer verkosten mindestens fünf sächsische Weine und müssen dabei die Rebsorte erkennen, eine sensorische Beschreibung abgeben und passende Speiseempfehlungen aussprechen.
  • Verkaufsgespräch, maximal 20 Minuten

Bestanden, wenn

  • in der schriftlichen und in den beiden praktischen Prüfungsteilen mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) erreicht werden.

Anmeldung und Prüfung