Zusatzqualifikation - Sortimentsberater Lebensmittel
Sortimentsberater verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, welche über die Inhalte der Ausbildungsordnung der Auszubildenden im Handel hinausgehen. Diese Zusatzqualifikation wurde insbesondere für die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern in Lebensmittelmärkten auf den Weg gebracht. Ziel hierbei ist, den Kunden bestimmte Lebensmittelsortimente des Handels durch fachgerechte Präsentation und eingehende Beratung näher zu bringen. Die dann spezialisierten Mitarbeiter erlangen in einem von drei konkreten Sortimenten aus dem Lebensmittelsektor profunde Kenntnisse und Fähigkeiten und können diese durch die IHK-Prüfung bestätigen lassen. Die Prüfung kann in den Sortimentsbereichen Obst und Gemüse, Käse sowie Wein und weinhaltige Getränke abgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Rechtsvorschrift vom 14.03.2016
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Berufsabschluss in einem dreijährigen Handelsberuf oder
- Berufsabschluss in einem anderweitigen Ausbildungsberuf und zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zum Handel mit den jeweiligen Handlungsbereichen sowie dem gewählten Sortimentsbereich aufweisen.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Die Bearbeitung anwendungsbezogener Aufgaben aus allen Handlungsbereichen erfolgt in Multiple-Choice-Form.
- Handlungsbereiche, insgesamt 90 Minuten:
- Betriebswirtschaft,
- Absatzwirtschaft,
- Rechtliche Grundlagen,
- Ernährung und Gesundheit,
- Lebensmittelqualität und
- Kommunikation
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich
Mündliche Prüfung
Der mündliche Prüfungsteil erstreckt sich über den vom Teilnehmer gewählten Sortimentsbereich sowie zusätzlich im Rahmen des Fachgespräches über ausgewählte Handlungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils
- Sortimentsbereiche:
- Milch-, Käse- und Käseerzeugnisse, Convenience,
- Obst, Gemüse, Exoten, Convenience oder
- Wein und weinhaltige Getränke
- Handlungsbereiche:
- Betriebswirtschaft,
- Absatzwirtschaft,
- Rechtliche Grundlagen,
- Ernährung und Gesundheit,
- Lebensmittelqualität und
- Kommunikation
Die Einreichung des Themas der Präsentation erfolgt am schriftlichen Prüfungstag.
- Präsentation, maximal 15 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus einem Sortimentsbereich und mindestens einem weiteren der Handlungsbereiche haben.
- Fachgespräch, maximal 30 Minuten
- Es baut auf die Präsentation auf.
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der zwei Prüfungsbereiche berechnet.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zur Berufsausbildung mit Lehrgangsnachweisen oder Berufsabschluss mit Berufspraxis einzureichen.
- Besondere Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Thema der Präsentation zur mündlichen Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 515 KB)