Zusatzqualifikation - Bereich polymerer Werkstoffe
Mit der Zusatzqualifikation im Bereich polymerer Werkstoffe soll den betreffenden Industriebranchen die Möglichkeit zu einer gezielten beruflichen Weiterqualifikation ihres Fachpersonals gegeben werden. Meister müssen für ihre berufliche Eignung als Führungskräfte nicht nur über fundierte Fachkenntnisse verfügen, sondern auch Kommunikations-, Organisations-, Kooperations- und Führungsfähigkeiten nachweisen. Für einen Industriemeister, welcher auf dem Gebiet der flexiblen Polymerwerkstoffe arbeitet, sind diese Qualifikationen ebenso notwendig wie für jeden anderen Industriemeister, zum Beispiel der Fachrichtung Chemie. Dem Teilnehmer werden drei Vertiefungsrichtungen "Gerberei und Ledertechnik", "Kunststoffbahnen" sowie "Bezugsmaterialien und deren Verarbeitung" angeboten.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Rechtsvorschrift vom 08.10.2012
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Industriemeisterprüfung nachweist, die wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung und eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf nachweist, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat, sowie anschließend mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung und ein abgeschlossenes Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulstudium mit wesentlichen Bezügen zu dem zu prüfenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Anmeldung und Prüfungstermine
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Besondere Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Prüfungsinhalte
Schriftlicher Prüfungsteil
- Schriftliche Prüfung nach den wahlweisenden Handlungsfelder, insgesamt maximal 180 Minuten:
- Gerberei und Ledertechnik
- Kunststoffbahnen
- Bezugsmaterialien und deren Verarbeitung
Mündliche Ergänzungsprüfung:
- Dauer: mindestens 20 bis maximal 30 Minuten bei unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Praktischer Prüfungsteil
Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist nur möglich, wenn in der schriftlichen Prüfung und der Dokumentation mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
Bestandteile der Prüfung:
- Projektarbeit einer betrieblichen Aufgabenstellung (das Thema der Projektarbeit ist mit der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung zur Bestätigung durch den Prüfungsausschuss einzureichen), 40 Kalendertage
- Inhalte der Projektarbeit:
- Beschreibung eines Teilprozesses der Herstellung und/oder
- Verarbeitung von polymeren Werkstoffen unter Berücksichtigung von Prozessplanung und -ablauf
- Qualitätskontrolle
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Präsentation dieses Projektes, maximal 15 Minuten
- Projektbezogenes Fachgespräch, maximal 30 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 1
Bestanden, wenn
- je nach Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der 4 Prüfungsbereiche berechnet.