Zusatzqualifikation - Bereich polymerer Werkstoffe

Mit der Zusatzqualifikation im Bereich polymerer Werkstoffe soll den betreffenden Industriebranchen die Möglichkeit zu einer gezielten beruflichen Weiterqualifikation ihres Fachpersonals gegeben werden. Meister müssen für ihre berufliche Eignung als Führungskräfte nicht nur über fundierte Fachkenntnisse verfügen, sondern auch Kommunikations-, Organisations-, Kooperations- und Führungsfähigkeiten nachweisen. Für einen Industriemeister, welcher auf dem Gebiet der flexiblen Polymerwerkstoffe arbeitet, sind diese Qualifikationen ebenso notwendig wie für jeden anderen Industriemeister, zum Beispiel der Fachrichtung Chemie. Dem Teilnehmer werden drei Vertiefungsrichtungen "Gerberei und Ledertechnik", "Kunststoffbahnen" sowie "Bezugsmaterialien und deren Verarbeitung" angeboten.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Besondere Rechtsvorschrift vom 08.10.2012
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine erfolgreich abgelegte Industriemeisterprüfung nachweist, die wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung und eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf nachweist, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat, sowie anschließend mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung und ein abgeschlossenes Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulstudium mit wesentlichen Bezügen zu dem zu prüfenden Handlungsfeld
nachweisen kann.

Anmeldung und Prüfungstermine

Prüfungsinhalte

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Schriftliche Prüfung nach den wahlweisenden Handlungsfelder, insgesamt maximal 180 Minuten:
    • Gerberei und Ledertechnik
    • Kunststoffbahnen
    • Bezugsmaterialien und deren Verarbeitung

Mündliche Ergänzungsprüfung:

  • Dauer: mindestens 20 bis maximal 30 Minuten bei unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Praktischer Prüfungsteil

Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist nur möglich, wenn in der schriftlichen Prüfung und der Dokumentation mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
Bestandteile der Prüfung:
  • Projektarbeit einer betrieblichen Aufgabenstellung (das Thema der Projektarbeit ist mit der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung zur Bestätigung durch den Prüfungsausschuss einzureichen), 40 Kalendertage
  • Inhalte der Projektarbeit:
    • Beschreibung eines Teilprozesses der Herstellung und/oder
    • Verarbeitung von polymeren Werkstoffen unter Berücksichtigung von Prozessplanung und -ablauf
    • Qualitätskontrolle
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Präsentation dieses Projektes, maximal 15 Minuten
  • Projektbezogenes Fachgespräch, maximal 30 Minuten

Wichtung:

  • Präsentation : Fachgespräch = 1 : 1

Bestanden, wenn

  • je nach Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der 4 Prüfungsbereiche berechnet.