Geprüfter Veranstaltungsfachwirt

Ein Veranstaltungsfachwirt ist qualifiziert, alle Prozesse, welche zur Gestaltung und Umsetzung von Messen, Ausstellungen, Kongressen, Tagungen, Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie diverser Marketing-Events notwendig sind, unter Nutzung von betriebs- und personalwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten zu planen, zu steuern und zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 09.12.2019
Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss als Veranstaltungskaufmann/-frau oder
  • einen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegend und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Veranstalters oder Veranstaltungsbeteiligten haben (gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung Geprüfter Veranstaltungsfachwirt).

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
  • Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
  • Rechnungswesen, 90 Minuten
  • Recht und Steuern, 75 Minuten
  • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen, 90 Minuten
    • Konzipieren von Veranstaltungsprojekten, 90 Minuten
    • Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen, 120 Minuten
    • Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen, 90 Minuten
    • Führung und Zusammenarbeit, 60 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei 2 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftlichen Teilprüfungen 1 und 2 bestanden wurden.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus den Handlungsspezifische Qualifikation Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen, Konzipieren von Veranstaltungsprojekten, Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen und Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen haben. Dies ist am ersten schriftlichen Prüfungstermin einzureichen.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung in dem Handlungsbereich Führung und Zusammenarbeit bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

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