Geprüfter Tourismusfachwirt
Geprüfte Tourismusfachwirte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um folgende Aufgaben ausüben zu können: Selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte, Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes und Erstellen neuer Produkte, Ableiten von entsprechenden Marktstrategien und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketinginstrumente, Mitwirken in der Aus- und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 26.03.2014
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Dieser Prüfung besteht aus eine betriebliche Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen mit dem Bezug auf folgende Handlungsbereiche:
- Handlungsbereiche, insgesamt 600 bis 630 Minuten:
- Unternehmensführung und -entwicklung
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Personalführung und -entwicklung
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Leistungserstellung im Tourismus
Anmerkungen
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
- Die beiden schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst und müssen bestanden werden. Dann erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Mündliche Prüfung
Diese Prüfung erfolgt erst nach bestandener schriftlicher Prüfung.
- Präsentation, 10 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Personalführung und -entwicklung und einem weiteren Handlungsbereich aus Unternehmensführung und -entwicklung, Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen, Gestaltung des Marketingprozesses, Qualitäts- und Projektmanagement und Leistungserstellung im Tourismus haben. Dies soll mit einer Kurzbeschreibung bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht werden.
- Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.