Geprüfter Personalfachkaufmann
Der geprüfte Personalfachkaufmann verfügt über vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er übernimmt Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 09.12.2019
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen dreijährigen Beruf der Personaldienstleistungswirtschaft und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen kaufmännische oder verwaltender Beruf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- einen anderen Ausbildungsberuf und mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis oder
- sonstige Nachweise (Einzelfallprüfung) oder
- ein Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung spätestens bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung
nachweisen kann.
Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu folgenden Funktionen haben:
- verantwortliche Tätigkeit in der Personalwirtschaft
- Personalberatung, Personal- und Organisationsentwicklung, Personalplanung, Personalmarketing
- verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
Prüfungsinhalte
schriftliche Prüfung
- Prüfungsfächer:
- Personalarbeit organisieren und durchführen, 120 Minuten
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen, 150 Minuten
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, 150 Minuten
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern, 150 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- bei höchstens 1 mal unter 50 bis 30 Punkten
- Dauer: maximal 20 Minuten
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
Situationsbezogenes Fachgespräch:
- Ablauf:
- Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer zwei Themenvorschläge mit Grobgliederung einreichen.
- Dauer: maximal 30 Minuten
- Es umfasst die Präsentation der Lösung mit Medieneinsatz sowie das anschließende Prüfungsgespräch.
Bestanden, wenn
- mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) in allen Prüfungsfächern und im Situationsbezogenen Fachgespräch erreicht werden.
weitere Informationen
- Prüfungstermine
- Hinweise zum Prüfungsbereich "Mündliche Prüfung / Präsentation" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 511 KB)
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen