Geprüfter Medienfachwirt Print oder Digital - Bachelor Professional in Media: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 17.12.2020

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen Ausbildungsberuf in der Druck- und Medienwirtschaft oder
  • einen sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu oben genannten Praxiszeiten nachweisen kann.
Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen, spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Grundlegende Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
    • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
    • Anwendung von Methoden der Information sowie Kommunikation und Planung, 90 Minuten
    • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung: Situationsaufgaben

  • Situationsaufgabe 1 Handlungsbereich Medienproduktion, 270 Minuten:
    • Inhalte der Aufgabe sind Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion mit dem Schwerpunkt Printmedien bzw. Digitalmedien und Druck- und Druckveredelung / Druckweiterverarbeitung
  • Situationsaufgabe 2 Führung und Organisation, 240 Minuten:
    • Inhalte der Aufgabe sind Personalmanagement, Vertriebs- und Geschäftsprozesse sowie Kostenmanagement

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Schriftliche Prüfung: Projektarbeit

  • Erstellung schriftlicher Hausarbeit (praxisorientierte Gesamtplanung), 30 Kalendertagen
    • Das Thema wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben.

Mündliche Prüfung

  • Präsentation zur Gesamtplanung, höchstens 15 Minuten
    • wenn bei der Hausarbeit mehr als 50 Punkte erreicht werden.
  • Fachgespräch, insgesamt höchstens 30 Minuten

Bestanden, wenn

  • in der Grundlegende Qualifikationen alle Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte und
  • bei der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote der Grundlegende Qualifikationen wird das arithmetisches Mittel aus den Prüfungsbereichen berechnet. Bei der Projektarbeit bekommt die Hausarbeit eine Wichtung von 50 Prozent, 25 Prozent die mündliche Präsentation und 25 Prozent der Fachgespräch. Bei der Bewertung der Präsentation und des Fachgespräches wird das arithmetisches Mittel nach Punkten berechnet.