Geprüfter Industriefachwirt

Der geprüfte Industriefachwirt verfügt über erweiterte kaufmännische - betriebswirtschaftliche Kenntnisse und ein vertieftes, auf die Industrie bezogenes Wissen, das ihn zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt. Als erfahrener Praktiker ist er in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen. Er kann damit als Allrounder angesehen werden, der insbesondere den vielseitigen Anforderungen gerecht wird, die an kaufmännische Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 09.12.2019
Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • einen sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 3 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, einen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit mindestens ein Jahr Berufspraxis, einen sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahre Berufspraxis, einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahre Berufspraxis oder vier Jahr Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Geprüften Industriefachwirts haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
    • Rechnungswesen, 90 Minuten
    • Recht und Steuern, 75 Minuten
    • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung

Es wird zwei schriftliche Situationsaufgaben geben aus den Handlungsbereichen, insgesamt mindestens 480 Minuten bis maximal 510 Minuten:
  • Handlungsbereiche:
    • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
    • Produktionsprozesse
    • Marketing und Vertrieb
    • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
    • Führung und Zusammenarbeit

Mündliche Prüfung

Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftlichen Teilprüfungen 1 und 2 bestanden wurden.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema mit Kurzbeschreibung aus mindestens zwei Handlungsbereichen von den Handlungsspezifische Qualifikation haben. Dies ist am ersten schriftlichen Prüfungstermin der Handlungsspezifische Qualifikation einzureichen.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbildereignungsverordnung befreit.

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