Geprüfter Handelsfachwirt
Der Handelsfachwirt besitzt detaillierte und erweiterte kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen. Er verfügt über Voraussetzungen, planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Die Probleme der Beschaffungs- und Absatzmärkte, die Sortimentsbildung und Verkaufsförderung sind durch Einsatz geeigneter betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente von ihm unter Kontrolle zu halten. Als Partner des Kunden, in der Führung und Motivation der Mitarbeiter, bei der Lösung organisatorischer Probleme und der Entwicklung von Absatzideen findet er seine Aufgaben. Seine langjährige Branchenkenntnis, die durch die Fortbildung erworbenen Fähigkeiten zur Problemanalyse und zum konzeptionellen Denken bieten dem Handelsfachwirt eine Fülle von Einsatzmöglichkeiten und den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 13.05.2014
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen und 3 Jahre Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Teilprüfungen in den Handlungsbereichen
Teilprüfung 1
- Handlungsbereiche, insgesamt 240 Minuten:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Teilprüfung 2
- Pflichthandlungsbereiche, insgesamt 180 Minuten:
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Wahlfächer der Handlungsbereiche (eins muss gewählt werden), insgesamt 120 Minuten:
- Vertriebssteuerung,
- Handelslogistik,
- Einkauf oder
- Außenhandel
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung bei der Teilprüfung 1 und 2 möglich.
Mündliche Teilprüfung
- Präsentation, 15 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus den Handlungsbereichen der Teilprüfung 1 (einer der genannten Themen) und der Teilprüfung 2 (einer der genannten Themen) haben.
- Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
weitere Informationen
- Prüfungstermine
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.