Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind befähigt, Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu führen und bei der Aus- und Weiterbildung mitzuwirken. Das Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben im Unternehmen und in Organisationen sowie das Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen und deren Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen im Bereich sozialer Dienstleistungen gehören ebenfalls zu ihren Tätigkeitsbereichen.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
nach der Verordnung vom 26.03.2014
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem einschlägigen Hochschulstudium und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.
Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter Bestätigung durch die IHK Dresden ist die Registrierung im Fortbildungs-Infocenter und das Hochladen der entsprechenden Nachweise erforderlich.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Zwei betriebliche Situationsaufgaben mit den Schwerpunkten aus den Handlungsbereichen
- Handlungsbereiche, insgesamt 600 bis 630 Minuten:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Mündliche Prüfung
- Präsentation, 10 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Führen und Entwickeln von Personal und ein weiteres aus den Handlungsbereichen Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse, Steuern von Qualitätsmanagementprozessen, Gestalten von Schnittstellen und Projekten, Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen und Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen haben. Dies soll zum ersten schriftlichen Prüfungstermin eingereicht werden.
- Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
weitere Informationen
- Prüfungstermine
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen
Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragen. Wer die Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" nach der Verordnung vom 21. Juli 2011 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.