Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität
Der Geprüfte Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität konzipiert und realisiert Verkehrsdienstleistungen in den Bereichen Personenverkehr und Mobilität im Rahmen der geltenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und politischen Bedingungen. Er vermarktet Dienstleistungen in den Bereichen Personenverkehr und Mobilität. Das Erstellen von Angeboten und die Preisgestaltung liegen ebenso in seinen Händen. Die ihm übertragene Planung, Steuerung und Optimierung der Leistungserstellung im nationalen und grenzüberschreitenden Personenverkehr sind wichtige Faktoren für ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen. Er führt Mitarbeiter im Unternehmen, fördert und organisiert deren berufliche Entwicklung.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 26.03.2014
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder einen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen- oder Reiseverkehrs und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- ein Abschluss in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Eine betriebliche Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen mit dem Bezug auf folgende Handlungsbereiche
- Handlungsbereiche:
- Konzipieren und Vermarkten von Mobilitätsdienstleistungen
- Leistungserstellen und Auftragsabwicklung im Personenverkehr
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Dauer: insgesamt 600 Minuten
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
- Beide schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst.
Mündliche Prüfung
Diese Prüfung ist nur nach bestandener schriftlicher Prüfung möglich.
- Präsentation, 10 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit und ein weiteres aus dem Handlungsbereich Konzipieren und Vermarkten von Mobilitätsdienstleistungen oder Leistungserstellen und Auftragsabwicklung im Personenverkehr haben. Dies soll mit Kurzbeschreibung, der Aufgabe, des Ziels und einer Gliederung zum schriftlichen Prüfungstermin eingereicht werden.
- situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in alle Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.