Fachwirt im Gastgewerbe

Fachwirte im Gastgewerbe verfügen über besondere Kenntnisse der Branche und setzen selbstständig Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben um. Sie erkennen Gästeerwartungen und bewerten neue Entwicklungen. Die Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen sowie das zielorientierte Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Besondere Rechtsvorschrift vom 21.03.2011
Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat, und eine dreijährige kaufmännischer oder kaufmännischen verwandter Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahr Berufspraxis oder eine zweijährige kaufmännischer oder kaufmännischen verwandter Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahren Berufspraxis anerkannten Ausbildungsberuf oder mindestens fünf Jahr Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
  • Umsetzung von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben
  • Erkennen von Gästeerwartungen und Bewertung neuer Entwicklungen sowie Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
  • Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
    • Rechnungswesen, 90 Minuten
    • Recht und Steuern, 75 Minuten
    • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei maximal 1 Fach unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Gästeorientierung und Marketing, 90 Minuten
    • Branchenbezogenes Management, 90 Minuten
    • Branchenbezogenes Recht, 90 Minuten
    • Gastronomische Angebotsformen, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten bei maximal 1 Fach unter 50 bis 40 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

  • Situationsbezogenes Fachgespräch zu Gastronomische Angebotsformen, 30 Minuten Vorbereitungszeit und 30 Minuten Prüfungszeit

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.

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