Betriebsleiter Standseilbahnen

Der Betriebsleiter einer Standseilbahn muss den Überblick über die Seilbahntechnik bewahren und seine Kompetenz bei der betrieblichen Anwendung einschließlich rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte unter Beweis stellen. Er weist nach, dass er alle Prozesse, welche zur Leitung und für den sicheren Betrieb einer Standseilbahn notwendig sind, sach- und fachgerecht betreuen kann.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Besondere Rechtsvorschrift vom 14.10.2013
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung in einem mindestens dreijährigen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
  • abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage einer Befürwortung der jeweiligen Aufsichtsbehörde deren Einvernehmen
nachweisen kann.

Anmeldung und Prüfung

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • allgemeine technische Grundlagen
    • seilbahntechnische Grundlagen
    • betriebliche Anwendungen
    • rechtliche, betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Dauer: maximal 120 Minuten

Mündliche Prüfung

  • Prüfungsteil:
    • Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation, 30 Minuten Vorbereitungszeit und 30 Minuten Prüfungszeit

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in der schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht und
  • im situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung berechnet.