Geprüfter Berufsspezialist für Verteilnetztechnik
Die Berufsspezialisten für Verteilnetztechnik übernehmen verantwortliches Arbeiten in Netzen und Anlagen, im Bereich der Gas-, Wasser- und Stromversorgung. Sie arbeiten auf der Basis von Rechtsvorschriften, anerkannter Regeln der Technik sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes. Sie müssen Störungen erkennen und beurteilen sowie geeignete Maßnahmen im Rahmen des Störungsmanagements einleiten. Mit dem Fortbildungsabschluss sind Sie für veränderte Tätigkeiten in den Versorgungsnetzen gut qualifiziert und flexibel einsetzbar.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Rechtsvorschrift vom 17.07.2017
Zur Teilprüfung fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- und Elektroberufen zugeordnet werden kann und mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem sonstigen Ausbildungsberuf und mindestens zweijährige Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld oder
- fünfjährige Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung der fachpraktischen Qualifikationen wird zugelassen, wer den Prüfungsteil zu den fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsspezifischen Qualifikationen erfolgreich abgelegt hat, mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld vorweisen kann und bei kombinierter Fortbildung in den Handlungsfeldern Gas, Wasser und Strom zusätzlich mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Rahmenplan zur Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Prüfungsinhalte
Fachtheoretische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen, 45 bis 60 Minuten
- Einordnen der Energie- und Wasserwirtschaft in die rechtlichen Rahmenbedingungen
- Anwenden digitaler Arbeitsprozesse, Einhalten des Datenschutzes und der Informationssicherheit
- Handeln nach Grundsätzen der Kosten- und Kundenorientierung
- Anwenden der allgemeinen Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzregeln
- Fachrichtungsspezifische Qualifikationen in einem Handlungsfeld, 120 bis 180 Minuten
- Beachtung der Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Lösungen in Bezug auf Planung, Bau, Betrieb und Überwachung im Handlungsfeld und diese umsetzen
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: 20 Minuten bei höchstens 1 Fach unter 50 bis 30 Punkten
Wichtung:
- 25 Prozent Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen und 75 Prozent Fachrichtungsspezifische Qualifikationen
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Fachpraktische Prüfung
Gliedert sich in eine praxisorientierte Aufgabe und ein begleitendes Fachgespräch, diese ist bezogen auf das entsprechende Handlungsfeld.
- Dauer: 120 bis 240 Minuten, Fachgespräch höchstens 20 Minuten
Wichtung:
- 75 Prozent praxisorientierte Aufgabe und 25 Prozent begleitendes Fachgespräch
Bestanden, wenn
- mindestens 50 Punkte in der Fachtheoretische Qualifikationen und Fachpraktische Prüfung erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Teilprüfungen zu berechnen.
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB).