Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung Berufliche Bildung)
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung.
Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen, die fachliche, fachübergreifende oder soziale Kompetenzen vermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Stipendium bietet Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von maximal drei Jahren
Ziele und Maßnahmen
Was ist das Ziel des Weiterbildungsstipendiums?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt engagierte und leistungsfähige junge Fachkräfte dabei, sich nach ihrer Berufsausbildung beruflich weiterzuentwickeln.
Ziele der Förderung sind insbesondere:
- die berufliche Qualifizierung junger Fachkräfte zu unterstützen,
- besondere berufliche Leistungen zu fördern,
- die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Fachkräften zu verbessern,
- zusätzliche fachliche und überfachliche Kompetenzen zu vermitteln,
- berufliche und akademische Bildung miteinander zu verbinden.
Das Programm gehört zur Begabtenförderung berufliche Bildung und wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm bundesweit.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen, insbesondere:
- fachbezogene berufliche Weiterbildungen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel für Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt,
- Weiterbildungen zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, Software oder Qualitätsmanagement,
- berufsbegleitende Studiengänge, die fachlich oder inhaltlich auf der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Auch die Kosten für Prüfungen können gefördert werden.
Welche Kosten können gefördert werden?
Je nach Maßnahme können unter anderem Zuschüsse gewährt werden für:
- Lehrgangs- und Maßnahmekosten,
- Fahrtkosten,
- Aufenthaltskosten,
- notwendige Arbeitsmittel,
- Prüfungskosten.
Zusätzlich kann im ersten Förderjahr zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
Begünstigte
Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind grundsätzlich:
- Sie haben eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre Berufsabschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen.
Alternativ können Sie sich qualifizieren, wenn Sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 erreicht haben.
Eine weitere Möglichkeit ist ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule, mit dem die besondere berufliche Qualifikation nachgewiesen wird.
Gibt es eine Altersgrenze?
Die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich.
Bestimmte Zeiten, zum Beispiel ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, können angerechnet werden. Dadurch kann eine Aufnahme auch bis zu drei Jahre später möglich sein. Für bestimmte Gesundheitsfachberufe gelten zusätzliche Regelungen zur Anrechnung der Ausbildungszeit.
Muss ich berufstätig sein?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie grundsätzlich entweder
- mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sein oder
- bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können nicht in das Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf das Stipendium?
Nein. Das Weiterbildungsstipendium wird im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht. Auch die Förderung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wird auf Antrag entschieden.
Aufnahme: jährlich zum 1. Januar
Bewerbungsschluss: 31. Oktober des Vorjahres
Bewerbungsschluss: 31. Oktober des Vorjahres
Förderkonditionen
Wie hoch ist die Förderung?
Im Weiterbildungsstipendium können Sie über den gesamten Förderzeitraum bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen erhalten.
Für jede Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu leisten. Dieser Eigenanteil wird nicht auf den maximalen Förderbetrag von 9.135 Euro angerechnet.
Wie lange wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei weitere Jahre. Insgesamt beträgt der Förderzeitraum damit maximal drei Jahre.
Die Förderung beginnt grundsätzlich erst mit der Aufnahme in das Programm.
Muss ich die Weiterbildung vor der Förderung beantragen?
Ja. Eine Weiterbildungsmaßnahme muss grundsätzlich vor ihrem Beginn beantragt werden.
Wichtig: Erst die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ermöglicht grundsätzlich die Förderung. Bereits vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Antragstellung
Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom erlernten Beruf und vom Ausbildungsbereich ab.
Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann beispielsweise eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder eine andere zuständige Stelle sein.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Der Bewerbungsprozess umfasst grundsätzlich folgende Schritte:
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium erfüllen.
- Reichen Sie Ihre Interessenbekundung/Einverständniserklärung ein.
- Freischaltung im Portal (IBS) und Daten vervollständigen
- Antrag und Nachweise hochladen (z. B. Prüfungszeugnis, Beschäftigungsnachweis)
Wie beantrage ich eine Weiterbildung?
Nach der Aufnahme in das Programm suchen Sie die passende Weiterbildung selbst aus.
Für jede förderfähige Weiterbildungsmaßnahme stellen Sie vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag bei Ihrer zuständigen Stipendienbetreuung.
Weitere Informationen
Wer ist für das Weiterbildungsstipendium zuständig?
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundes. Die Mittel werden vom zuständigen Bundesministerium bereitgestellt. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm bundesweit.
Die Aufnahme und Betreuung der Stipendiaten erfolgt bei den zuständigen Stellen, beispielsweise Kammern.
Kann auch ein Studium gefördert werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können berufsbegleitende Studiengänge gefördert werden, wenn sie fachlich oder inhaltlich auf der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Ein Vollzeitstudium wird über das Weiterbildungsstipendium nicht gefördert. Für ein Vollzeitstudium kann stattdessen das Aufstiegsstipendium infrage kommen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Für die Bewerbung ist grundsätzlich die zuständige Stelle Ihres Ausbildungsberufs der erste Ansprechpartner.
Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).