Technologiegründerstipendium (SAB)

Ziele und Maßnahmen

  • Gewährung eines personengebundenen Stipendiums für Gründung eines jungen innovativen Kleinst- oder kleinen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich mit Hauptsitz im Freistaat Sachsen
  • Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.

Begünstigte

  • Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen sind und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
    • Studierende bei abgeschlossenem grundständigen Hochschulstudium (Bachelor oder Vordiplom)
    • Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
    • wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
    • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Maximal drei Mitglieder des Gründerteams können gefördert werden.

Förderkonditionen

  • personengebundene Stipendien für
    • Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
    • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
    • Studierende: 1.000 Euro pro Monat
    • Förderzeitraum maximal ein Jahr für höchstens drei Personen

Antragstellung

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SAB
  • vor Gründung des innovativen Unternehmens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt)

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de