Technologiegründerstipendium (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Gewährung eines personengebundenen Stipendiums für Gründung eines jungen innovativen Kleinst- oder kleinen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich mit Hauptsitz im Freistaat Sachsen
- Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
Begünstigte
- Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen sind und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Studierende bei abgeschlossenem grundständigen Hochschulstudium (Bachelor oder Vordiplom)
- Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
- wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
- mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Maximal drei Mitglieder des Gründerteams können gefördert werden.
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Förderzeitraum maximal ein Jahr für höchstens drei Personen
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SAB
- vor Gründung des innovativen Unternehmens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de