Technologieeinsatz und Innovationen
Die Fördermittel- und Finanzierungsberatung der IHK Dresden bietet die Möglichkeit, aus der Menge der Förderprogramme das Programm zu finden, das aufgrund der gegebenen Bedingungen in Ansatz gebracht werden kann. Dabei kommt es auf den richtigen "Finanzierungsmix" zwischen Eigenmitteln, Darlehen und Zuschüssen an.
Beratungsförderung
- Betriebsberatung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden Beratungen im Umfang von mindestens 5 Tagewerken unter anderem zu:- Fragen der Unternehmensführung zum Beispiel zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Themen
- in- und ausländische Märkte
- Digitalisierung
- Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung
- Unternehmensnachfolge
- Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel
- Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erlangung von Zertifizierungen sowie die mit der Maßnahme in Zusammenhang stehenden unmittelbaren Zertifizierungsausgaben
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss - zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 4.000 Euro
- Der Standardeinheitskostensatz im „Qualitätssicherungsverfahren“ beträgt 920 Euro pro Tagewerk und im „Direktverfahren“ in Höhe von 800 Euro pro Tagewerk.
- Maximal werden bis zu 20 Tagewerke innerhalb eines 12-Monatszeitraums gefördert
- Abschluss der Beratung innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung
- Beratungen
- bis zu 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes bei kleinen und Kleinstunternehmen
- bis zu 40 Prozent des Standardeinheitskostensatzes bei mittleren Unternehmen
- Zertifizierungen
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Zertifizierungsausgaben bei kleinen und Kleinstunternehmen
- bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Zertifizierungsausgaben bei mittleren Unternehmen
- Maximal 8.000 Euro pro Zertifikat
Antragstellung
- Antragstellung über Qualitätssicherer:
- Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
- RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
- Qualitätssicherer kann geeigneten Berater vorschlagen und übernimmt Qualitätskontrolle der Beratung
- Antragsstellung über Sächsische Aufbaubank (Direktverfahren):
- Sie wenden sich an Ihren Berater und besprechen Ihren Beratungsbedarf.
- Berater füllt Stellungnahme im Direktverfahren aus (SAB-Formular)
- Antragstellung in beiden Verfahren im Förderportal
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno)
Ziele und Maßnahmen
- gefördert werden externe Beratungsleistungen von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation
- Leistungsstufe 1: Potentialanalyse
- Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Förderkonditionen
- Mit dem Gutschein können bis zu 50 Prozent der Ausgaben (maximal bis zu 1.100 EUR pro Beratertag) für die externe Beratungsleistung abgedeckt werden.
- Förderung erfolgt für verschiedene Leistungsstufen:
Leistungsstufe maximale Tagwerke maximaler Wert in Euro Potenzialanalyse 10 5.500,00 Realisierungskonzept 25 13.750,00 Antragstellung
- Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich, sondern erfolgt bei dem für die Region zugelassenen Berater.
- Die Auszahlung des Gutscheinwertes an das Beratungsunternehmen erfolgt, wenn der Verwendungsnachweis mit positivem Ergebnis geprüft wurde.
- Die Dokumentation der Leistungserbringung (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Leistungsstufe auf einem von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Formblatt zu erbringen.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK unter www.innovation-beratung-foerderung.de. - gefördert werden externe Beratungsleistungen von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation
Darlehen
- ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhabens, z. B.:
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Begünstigte
- Innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler, junge Unternehmen in Gründung
- Innovative größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz, Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro)
- Freiberufler
- Erfüllung des Innovationskriteriums gemäß Merkblatt KfW
Förderkonditionen
- Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Kreditmindestbetrag 25.000 Euro
- bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Laufzeit mindestens 2 Jahre bis 10 Jahre
- Bankübliche Sicherheiten
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank - Ihr Bankberater stellt den Antrag für Sie.
- Zur Vorbereitung des Bankgespräches empfiehlt die KfW die Anfertigung eines Unternehmenskonzeptes mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de - Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhabens, z. B.:
- ERP-Mezzanine für Innovation (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- zinsverbilligtes Mezzaninprogramm (Fremd- und Nachrangkapital) zur Finanzierung von marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung
- Vorhaben heben sich vom internationalen Stand der Technik ab und sind neu für Ihr Unternehmen.
- Förderung von eigener Durchführung des innovativen Vorhabens oder auch durch beauftragte Dritte
- Förderung von vorhabenspezifischen Betriebsmitteln (Ansatz alternativ bei De-minimis-Förderung: Kosten in Höhe von maximal 200 Prozent der vorhabensbezogenen Personalkosten), Investitionen (AfA bzw. Leasingaufwand im Projekt)
Begünstigte
- private Unternehmen (KMU) und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind
- Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro
Förderkonditionen
- Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- Mindestkreditbetrag 25.000 Euro
- maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben
- Fremdkapitaltranche: max. zehn Jahre
- Nachrangtranche: max. zehn Jahre bei sieben tilgungsfreien Anlaufjahren
- Mindestlaufzeit für Paketfinanzierungen (Fremdkapital- und Nachrangtranche) beträgt sechs Jahre; für reine Fremdkapitalfinanzierungen zwei Jahre
Anzahl der TranchenUmsatz Finanzpaket bis 50 Mio. Euro 60% Nachrangkapital40% Fremdkapitalüber 50 Mio. Euro 50% Nachrangkapital50% FremdkapitalAntragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de.
Externe FuE-Dienstleistungen
- Innovationsprämie (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, z. B.
- Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
- Durchführbarkeitsstudien
- Werkstoffstudien
- Studien zur Fertigungstechnik
- Konstruktionsleistungen
- Designleistungen
- Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
- Laborleistungen
- Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen
- förderfähig sind Ausgaben für FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern
- für externe FuE-Dienstleistungen maximal 50 Prozent Zuschuss
- maximal 40.000 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr
- pro Kalenderjahr maximal zwei Innovationsprämien
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Abschluss des Vorhabens innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung
- Auszahlung der Mittel im Erstattungsprinzip
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, z. B.
- Digitalisierung Zuschuss (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Unterstützung für Investitionen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
- Projekte zur Heranführung von Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte)
- komplexe Projekte zur digitalen Transformation in KMU (Transformationsprojekte)
- Ausgaben für:
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung von Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Angehörige der freien Berufe
Förderkonditionen
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro
- Heranführungsprojekte für Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeitende):
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro
- bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Transformationsprojekte von Kleinst- und kleine Unternehmen:
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
- Begrenzung der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben auf 100.000 Euro
- bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Indirekte Kosten können in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben anerkannt werden
- Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozent, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraumes (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zwischen Antragsteller und Dienstleister dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen zu unterstützen.- Markteinführung - Zuschuss
- Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
- Schutz eigener FuE-Ergebnisse
- Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
- erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
- Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie
- einmalige Teilnahme an einer Messe
- Markteinführungsdarlehen - Kombination mit Zuschuss möglich
- zinsgünstiges Darlehen
- Finanzierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen (bis max. fünf Jahre am Markt)
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
- Markteinführung - Zuschuss
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben: 5.000 Euro
- Zuwendungsfähige Ausgaben sind auf insgesamt 200.000 Euro begrenzt
- Indirekte Kosten in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben können anerkannt werden
- Bewilligungszeitraum max. 15 Monate
- Förderhöchstsätze:
- Bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und junge Unternehmen
- Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
- Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
- Bonusförderung :
- als Tarifbonus - Wenn Unternehmen tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt.
- als Nachhaltigkeitsbonus - Wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
- Markteinführungsdarlehen
- je Vorhaben mindestens 30.000 Euro, höchstens 500.000 Euro
- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- 1,5 Prozent p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhaben
- 2,5 Prozent p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 8 Jahren, davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der SAB: - Markteinführung - Zuschuss
- Technologietransferförderung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Zuschuss für den Erwerb von technologischem Wissen (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen), Anpassungsentwicklungen (Kosten für Auftragsforschung bis zu einer Höhe von 400.000 Euro zur Weiterentwicklung, eigene Personalkosten) und Beratungsleistungen
- Voraussetzung: Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes.
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Technologienehmer
Förderkonditionen
- maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Das Projekt soll nicht länger als 18 Monate dauern.
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Technologiegeber/-mittler darf in keinem gesellschaftsrechtlichen oder personellen Bezug zum Antragsteller stehen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - FuE Projektförderung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Forschungsprojekte, im Verbund mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder als Einzelprojekte, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen
- Errichtung einer Pilotlinie, welche für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren
- Pilotlinienprojekte müssen einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
- unterstützt werden u. a.:
- Personalkosten für Forscher und Techniker, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
- Kosten für Instrumente, Ausrüstung sowie die Errichtung einer Pilotlinie, soweit und solange diese für das Vorhaben genutzt werden (förderfähige Ausgaben sind die Abschreibungen! - nicht die Anschaffungskosten für die Pilotlinie)
- Kosten für Auftragsforschung, sofern diese nicht Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind
- Erwerb technischen Wissens und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern diese nicht Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind
- Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen
- sonstige vorhabensbezogene Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material
- 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen)
- Das zu entwickelnde Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- im Verbund auch Großunternehmen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen - Basisförderung und Aufschläge
FuE-Einzelprojekte
- für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- 40 Prozent für kleine Unternehmen
- 30 Prozent für mittlere Unternehmen
- für Vorhaben der industriellen Forschung:
- 65 Prozent für kleine Unternehmen
- 55 Prozent für mittlere Unternehmen
FuE-Verbundprojekte
- für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- 55 Prozent für kleine Unternehmen
- 45 Prozent für mittlere Unternehmen
- 35 Prozent für Nicht-KMU
- für Vorhaben der industriellen Forschung:
- 80 Prozent für kleine Unternehmen
- 70 Prozent für mittlere Unternehmen
- 60 Prozent für Nicht-KMU
- Zuschuss kann um 5 Prozent erhöht werden, wenn Projekte besonders bedeutsam sind oder das Unternehmen erstmals FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut/bedeutsam erweitert oder das Unternehmen jünger als 5 Jahre ist oder wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
Antragstellung in zwei Schritten
- 1. Schritt: Erstellung einer Vorhabensidee inkl. Projektskizze
- 2. Schritt: Antragstellung
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWK)
Ziele und Maßnahmen
FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen- ZIM-Einzelprojekte (EP):
- einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, maximale zuwendungsfähige Kosten 550.000 Euro
- ZIM-Kooperationsprojekte (KP):
- FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. 2 Unternehmen, je Teilprojekt max. 450.000 Euro Kosten
- FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, je Teilprojekt maximal 220.000 Euro Kosten
- ZIM-Innovationsnetzwerke:
- Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen als nationales Netzwerk sowie vier Unternehmen und mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und eine ausländische Einrichtung als internationales Netzwerk
- Leistungen zur Markteinführung:
- "Innovationsberatungsdienste" und "innovationsunterstützende Dienstleistungen", maximal Gesamtkosten 60.000 Euro, bis 50 Prozent Zuschuss
- Durchführbarkeitsstudien:
- Kleinstunternehmen, junge Unter-nehmen (bis 10 Jahre seit Gründung), Erstbewilligungsempfänger, bis 70 Prozent Zuschuss
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
- öffentliche und gemeinnützige private Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner eines im Kooperationsprojekt geförderten KMU
Förderkonditionen
- Zuschüsse für Unternehmen von zu den förderfähigen Kosten der FuE-Projektleistungen, je nach Unternehmensgröße:
- bis zu 45 Prozent bei EP
- bis zu 55 Prozent in KP
- bis zu 60 Prozent in KP mit ausländischen Partnern
- Zuschüsse für Innovationsnetzwerke degressiv gestaffelt über maximal drei Jahre
Antragstellung
- Antragstellung beim zuständigem Projektträger vor Beginn der Projektarbeit
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK unter www.zim.de. - ZIM-Einzelprojekte (EP):
- WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Ziele und Maßnahmen
Wissens- und Technologietransfer durch Förderung von Projekten zur:- Patentierung und Verwertung
- LP 1 Detailprüfung hinsichtlich Neuheit
- LP 2 Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
- LP 3 (Strategie-) Beratung und Unterstützung zur Schutzrechtsanmeldung
- LP 4 Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
- LP 5 Aktivitäten zur Verwertung
- LP 6 Portfolioverwaltung (nur für Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung)
- LP 1 und LP 2 sowie LP 4 sind zwingend durchzuführen!
- Normung und Standardisierung:
- nur als Kooperationsprojekte mit mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungs-partner - dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungs-fähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Haupterwerb
- Unternehmen der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe
- bei erstmaliger Schutzrechtsanmeldung oder wenn die letzte Schutzrechtsanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt
Förderkonditionen
- "Unternehmen" - Patente
- Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- max. 24 Monate Laufzeit
- Die Zuwendungssumme ist wie folgt aufgeteilt:
- LP 1 800 Euro
- LP 2 800 Euro
- LP 3 1.000 Euro
- LP 4 10.000 Euro
- LP 5 4.000 Euro
- Mehrausgaben in einzelnen LP können durch Minderausgaben in anderen LP (ausgenommen LP 4) im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden.
- Der Übertrag darf 50 Prozent der regulären Höchstförderung (max. 16.575 Euro) der zur Deckung herangezogenen LP nicht übersteigen.
- "Normung und Standardisierung"
- Zuschuss in Höhe von:
- 70 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für Unternehmen - bis 40.000 Euro
- Förderzeitraum in der Regel bis 24 Monate
- Zuschuss in Höhe von:
Antragstellung
- Erstellung der förmlichen Förderanträge über das Elektronische Formular-System "easy-online"
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK unter www.innovation-beratung-foerderung.de. - Patentierung und Verwertung
- KMU-innovativ (BMBF)
Ziele und Maßnahmen
- Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen innerhalb der Technologiefelder (Auszug):
- Bioökonomie
- Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Photonik
- Produktionstechnologie
- Technologien für Ressourcen- und Energieeffizienz
- Mensch-Technik-Interaktion
- Zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Förderung erfolgt themenoffen
- Voraussetzung sind Exzellenz und Innovationsgrad des geförderten Projektes sowie hohe Verwertungschancen
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld
- Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, ist möglich
- Über ein Einstiegsmodul werden KMU unterstützt, die bisher noch keine oder wenig Erfahrung mit dem Aufsetzen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen der BMBF-Förderung haben.
Förderkonditionen
- Zuschüsse für Unternehmen bis 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten der FuE-Projektleistungen
Antragstellung
- Beratung durch Lotsendienst bei der BMBF-Förderberatung
- Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden
- Einreichungsfrist jeweils 15. April und 15. Oktober des Jahres
- Bewertungsstichtag für Einstiegsmodul beachten
- Begutachtung der Projektskizze; nach positiver Bewertung Einreichung Förderantrag
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMBF unter www.bmbf.de. - Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen innerhalb der Technologiefelder (Auszug):
Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal
- MINT Fachkräfteprogramm (Innovationsassistenten und Innovationsmanager) (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten VorhabenGefördert werden Innovationsassisten und InnovationsmanagerBegünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Sachsen
Förderkonditionen
- Innovationsassistenten
- 50 Prozent Zuschuss für mindestens zwölf bis maximal 30 Monate
- förderfähige Personalausgaben pro Person und Beschäftigungsjahr bis zu 70.000 Euro
- unbefristete Neueinstellung von jungen Akademikern, welche ihren qualifizierten Abschluss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Beginn des geförderten Beschäftigungsverhältnisses erworben haben
- bearbeitet ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt
- Innovationsmanager
- 50 Prozent Zuschuss für mindestens sechs bis maximal 30 Monate
- förderfähige Personalausgaben pro Person und Beschäftigungsjahr bis zu 85.000 Euro
- erfahrenes Personal, welches eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie absolviert hat
- erfüllt die Aufgabe, im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen
- maximal zwei Personen pro Unternehmen
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - MINT Fachkräfteprogramm (InnoTeam) (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung neuer Produkte und Verfahren oder deren Entwicklung vorzubereiten:- projektbezogene Personalausgaben
- projektbezogene Ausgaben für Instrumente, Ausrüstung und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebskosten werden in Form einer Restkostenpauschale
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Sachsen
- im Verbund auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen (jedoch nicht als Projektkoordinator) mit Sitz in Sachsen
Förderkonditionen
- Kooperation von mindestens einem KMU und mindestens einer Hochschule/Forschungseinrichtung
- mindestens drei und höchstens zwölf hochqualifizierte Personen pro Team
- mindestens 10 Prozent der förderfähigen Projektkosten entfallen auf die beteiligte Hochschule/Forschungseinrichtung
- KMU, allein oder im Verbund, tragen mindestens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben im Projekt
- maximaler Förderzeitraum 36 Monate
- Fördersätze für:
- experimentelle Entwicklung
- 35 Prozent für große Unternehmen
- 45 Prozent für mittlere Unternehmen
- 55 Prozent für kleine Unternehmen
- 90 Prozent für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- industrielle Forschung
- 60 Prozent für große Unternehmen
- 70 Prozent für mittlere Unternehmen
- 75 Prozent für kleine Unternehmen
- 90 Prozent für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- experimentelle Entwicklung
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- zunächst Vorhabensidee - Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee wird zur Antragstellung aufgefordert
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de.
Innovative Umweltverfahren
- Nachwachsende Rohstoffe (BMEL)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:- Nachhaltige Erzeugung und Bereit-stellung nachwachsender Ressourcen
- Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
- Biobasierte Produkte und Bioenergieträger
- Übergreifende Themen
- Gesellschaftlicher Dialog.
Für die Umsetzung des Förderprogramms gibt das BMEL verschiedene Förderschwer-punkte heraus. Initiativvorschläge sind zugelassen. Mit konkreten, i. d. R. zeitlich befristeten, Bekanntmachungen werden die Förderschwerpunkte vom BMEL untersetzt.Begünstigte
- antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt sowie eine in Deut-schland verfügbare vorhaben-gerechte Infrastruktur, vor allem geeignete Forschungskapazitäten
Förderkonditionen
- Förderquoten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses: 25 Prozent bis 100 Prozent
- Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller (z. B. Hochschule oder Unternehmen) von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Forschungskategorie (z. B. Industrielle Forschung oder experi-mentelle Forschung) und wird nach individueller Prüfung festgelegt.
Antragstellung
- Das Antragsverfahren ist zweistufig beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze. Die in der ersten Stufe als förderwürdig ausgewählten Projektskizzen werden schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
- Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Einreichung einer Projektskizze wird empfehlen.
- Die Einreichung der Projektskizze und die Antragstellung erfolgt beim Projektträger vor Beginn der Projektarbeit: Fachagentur Nachwachsende, Rohstoffe e. V. (FNR), Hofplatz 1, 18276 Gülzow
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der FNR unter www.fnr.de. - BMUV-Umweltinnovationsprogramm (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Vorhaben im großtechnischen Maßstab, die erstmalig fortschritt-liche technologische Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltentlastungen verwirklichen
- unterstützt werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutsch-land, einschließlich Kosten der Inbetrieb-nahme und Messungen zur Erfolgskontrolle
- Förderschwerpunkte:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau
- Innovative Abwassertechnik
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz, Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffi-zienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- umweltfreundliche Energieversor-gung und -verteilung
- Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
Begünstigte
- in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Förderkonditionen
- zwei Varianten zur Wahl:
- Investitionszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten
- zinsverbilligter Kredit in Höhevon maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten mit Zins-zuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU)
Antragstellung
- Vor Antragstellung reichen Sie bitte eine formlose Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein.
- Nach positiver Rückmeldung beantragen Sie den Zuschuss direkt bei der KfW.
- Die Antragstellung des Kredits erfolgt vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de und auf der Webseite der UIP unter www.umweltinnovationsprogramm.de. - Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Ziele und Maßnahmen
- Förderung von Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittel-ständischen Wirtschaft
Förderthemen
- Nachhaltigkeitsbewertung und Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter
- Erneuerbare Energien - dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen
- Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft
- Integrierte Konzepte und Maß-nahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- themenoffene Förderung
Begünstigte
- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderkonditionen
- zweckgebundener Zuschuss, je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe
- in begründeten Ausnahmefällen auch als Darlehen oder Bürgschaft
Antragstellung
- die vorherige Einreichung einer Projektskizze ist empfehlenswert
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der DBU
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der DBU unter www.dbu.de.Für Einzelpersonen, Gründerteams und Start-ups nicht älter als 5 Jahre:
- Green Start Up - Sonderprogramm Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dbu.de/doiLanding1553.html sowie unter https://www.dbu.de/startups.
Gründung aus der Wissenschaft
- EXIST-Gründerstipendium
Ziele und Maßnahmen
- Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
Begünstigte
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- davon abweichend ist ein Teammitglied
- mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder
- ein Teammitglied dessen Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt, möglich
- Gründerteams bis maximal drei Personen
Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
- Sachausgaben
- maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
- maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
- 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
- maximale Förderdauer ein Jahr
Antragstellung
- bei zuständigem Projektträger
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BMWK unter www.exist.de. - EXIST-Forschungstransfer
Ziele und Maßnahmen
Förderung herausragender forschungsbasierter Gründungsvorhaben, die mit auf-wändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind- EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
- Förderphase I
- Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung Businessplan
- Förderphase II
- Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife, Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Sicherung einer externen Anschluss-finanzierung
Begünstigte
- Förderphase I:
- Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissen-schaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
- Förderphase II:
- Antragsteller sind technologie-orientierte Unternehmen mit einer Stammeinlage von mindestens 25 000 Euro, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
Förderkonditionen
- Förderphase I:
- Personalkosten für maximal vier Personalstellen
- Sachkosten und Kosten für studentische Hilfskräfte bis zu 250.000 Euro förderfähig
- Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten 90 Prozent, Hochschulen bis zu 100 Prozent, der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
- maximal 18 Monate; für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben im Einzelfall maximal 36 Monate möglich
- Förderphase II:
- Zuschuss bis zu 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens maximal 180.000 Euro
- das Unternehmen bringt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) mit ein
- maximal 18 Monate
Antragstellung
- Förderphase I:
- Einreichung von Projektskizzen vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich bei zuständigem Projektträger
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Förderphase II:
- sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I bei zuständigem Projektträger
- antragsberechtigt ist das gegründete oder in Gründung (i. G.) befindliche Unternehmen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK unter www.exist.de. - Technologiegründerstipendium (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Gewährung eines personengebundenen Stipendiums für Gründung eines jungen innovativen Kleinst- oder kleinen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich
- Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
Begünstigte
- Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen sind und zu einer der folgenden Personen-gruppen gehören:
- Studierende
- Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
- wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
- ehemaliges wissenschaftliches Personal, deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule, Berufsakademie bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Förderzeitraum maximal ein Jahr für höchstens drei Personen
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SAB vor Gründung des innovativen Unternehmens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt)
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Beteiligungen
Ziele und Maßnahmen
Sowohl stille als auch offene Beteiligungen können helfen, das Eigenkapital aufzustocken. Bei einer Beteiligungsfinanzierung wird langfristiges, haftendes Kapital durch Investoren von außen zugeführt und damit die Eigenkapitalquote verbessert. Das finanzielle Engagement einer Beteiligungsgesellschaft kann durchaus auch als "Gütesiegel" kommuniziert werden und verbessert die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Je nach Art der Beteiligung entsteht ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis, andererseits können Sie externe Fachkompetenz nutzen. In Deutschland und auch in Sachsen gibt es für Start-ups, technologieorientierte Unternehmen und etablierte Mittelständler eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften.TIPP: Eine Übersicht über potenzielle Beteiligungskapitalgeber finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).- Verbesserung der Finanzierungs-struktur durch Übernahme von stillen und direkten Beteiligungen sowie Kombinationen aus stillen und direkten Beteiligungen
- Mitfinanzierung von Wachstum in Form von:
- Neuinvestitionen
- Betriebsmitteln, Warenlager und Avalen
- Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
- je nach Beteiligungsgesellschaft auch Existenzgründer
- weitere Fördervoraussetzungen:
- Wachstumsmöglichkeiten
- aussagefähiges Unternehmenskonzept mit Finanz- und Ertrags-kraftanalyse, Vertriebskonzept, Produktkalkulation usw.
- Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers
- Antragsteller besitzt zumutbare Kreditsicherheiten
Antragstellung
- Antragstellung je nach Beteiligungsgesellschaft direkt oder über Ihre Hausbank
Förderkonditionen
- Mittelständige Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH
- Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich
- Höhe der Beteiligung 25.000 Euro bis 1 Mio. Euro
- Vertragslaufzeit maximal 10 Jahre, endfällig
- Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.mbg-sachsen.de.
- Beteiligungen der Sächsischen BeteiligungsGmbH
- Höhe der stillen Beteiligung bis 1 Mio. Euro,
- maximal 2,8 Mio. Euro
- Vertragslaufzeit bis zwölf Jahre
- Höhe der offenen Beteiligung bis 200.000 Euro
- innerhalb von drei Steuerjahren
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbg.sachsen.de.
- High-Tech Gründerfonds - Risikokapital für technologieorientierte Gründungen
- Höhe der Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro in der Seedphase - max. Reservierung von zu 3 Mio. Euro Eigenmitteln
- Beteiligungsgeber erhält 15 Prozent der Geschäftsanteile zu nominal und stellt Nachrangdarlehen zur Verfügung
- Auszahlung geknüpft an das Erreichen von Unternehmenszielen
- Laufzeit von sieben Jahren
- Eigenanteil 10 Prozent der Beteiligungssumme
- weitere Informationen erhalten Sie unter www.htgf.de.
- Technologiegründerfonds - Sachsen Risikokapital für Gründungen im Hochtechnologiebereich
- voll haftendes, direktes Eigenkapital: Nominal-anteil plus Zuzahlung in die Kapitalrücklage
- Volumen 100.000 Euro bis 5 Mio. Euro pro Unternehmen
- Zeithorizont der Beteiligung: 3 bis 6 Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tgfs.de.
- Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen
- offene Beteiligung 10-49 % der Anteile auf Basis einer Unternehmensbewertung - unternehmerische Partnerschaft
- eigenkapitalähnliche Beteiligung → z. B. Wandelanleihen, typisch stille/atypisch stille Beteiligungen, Genussrechtsscheine
- in der Regel 750.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro
- risikoadäquate Vergütung
- Zeithorizont der Beteiligung: 5 bis 8 Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wachstumsfonds-sachsen.de.
Forschungs- und Technologieförderung der Europäischen Union
- Horizon 2020
Ziele und Maßnahmen
- Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union
- gefördert wird der gesamte Innovationszyklus von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren
- Es gibt drei Schwerpunkte:
- "Exzellente Wissenschaft"
- "Führerschaft der Industrie" mit sechs gesetzten Schlüsseltechnologiefeldern
- "Gesellschaftliche Herausforderungen"
Begünstigte
- alle Rechtspersonen (natürliche und juristische), z. B. forschungs- und entwicklungsaktive, innovative Unternehmen aller Größenklassen mit Wachstums- und Internationalisierungsbestrebungen, die Partner in internationalen Konsortien sind oder dies beabsichtigen
- für die Teilnahme kleiner oder mittelständischer Unternehmen (KMUs) wurde darüber hinaus das "KMU-Instrument" geschaffen
Förderkonditionen
- Förderung von europäischen Verbundprojekten.
- Mindestvoraussetzung sind drei voneinander unabhängige Teilnehmer aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder zu "Horizont 2020" assoziierten Staaten. (außer im KMU-Instrument; reicht ein Teilnehmer)
- Die Förderquote liegt je nach Projekt und den Beteiligten i. d. R.:
- bei 100 Prozent (für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen) bzw.
- bei 70 Prozent (für die marktnäheren Innovationsmaßnahmen) der erstattungsfähigen, direkten Kosten zuzüglich einer Pauschale für die indirekten Kosten ("Overheads").
Antragstellung
- Die Teilnahme erfolgt über Wettbewerbsverfahren nach entsprechenden Wettbewerbsaufrufen (außer im KMU-Instrument).
- Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in Deutschland bei den nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung unter www.horizont2020.de.
- Hinweis! Der Freistaat Sachsen unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung mit einem gesonderten Beratungsprogramm.
- Das Programm soll sächsische Unternehmen zur Beteiligung am Europäischen Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020) anregen.
- Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON 2020-Anträgen.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de.