Meisterbonus in Höhe von 3000 Euro
Der Freistaat Sachsen unterstützt erfolgreiche Meisterabschlüsse mit dem Meisterbonus. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro pro Absolvent, wenn die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Der Meisterbonus soll die berufliche Weiterbildung attraktiver machen, die Qualifikation von Fachkräften stärken und einen Anreiz für einen erfolgreichen Meisterabschluss schaffen.
Ziele und Maßnahmen
Was ist das Ziel des Meisterbonus?
Mit dem Meisterbonus unterstützt Sachsen die berufliche Weiterbildung und stärkt die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Die Förderung soll insbesondere:
- einen Anreiz für berufliche Weiterbildung schaffen,
- den erfolgreichen Abschluss einer Meisterfortbildung honorieren,
- die Qualifikation von Fach- und Führungskräften stärken,
- die berufliche Bildung in Sachsen attraktiver machen,
- zur Sicherung von Fachkräften und zur Zukunftsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft beitragen.
Der Meisterbonus ist Teil der sächsischen Förderung der beruflichen Bildung.
Begünstigte
Wer kann den Meisterbonus erhalten?
Den Meisterbonus können Sie erhalten, wenn Sie
- eine förderfähige Meister-, Fachmeister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben,
- Ihren Abschluss in Sachsen erworben haben und
- zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Sachsen wohnen oder arbeiten.
Sie haben die Prüfung nicht in Sachsen abgelegt oder zum Zeitpunkt der Prüfung außerhalb Sachsens gelebt?
Auch dann kann eine Förderung möglich sein. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sachsen arbeiten.
Auch dann kann eine Förderung möglich sein. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sachsen arbeiten.
Förderkonditionen
Wie hoch ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro pro Absolvent.
Die Erhöhung von 2.000 Euro auf 3.000 Euro gilt rückwirkend für entsprechende erfolgreiche Abschlüsse ab 1. Januar 2026.
Wenn für einen 2026 abgeschlossenen Meister bereits ein Meisterbonus von 2.000 Euro bewilligt wurde, kann unter den Voraussetzungen der Richtlinie eine Nachbewilligung von 1.000 Euro beantragt werden.
Welche Art von Förderung ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus ist ein zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Er wird als Festbetrag gewährt.
Welche Voraussetzungen gelten?
Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Abschluss muss zu den förderfähigen Fortbildungsabschlüssen gehören.
- Die Meisterprüfung muss grundsätzlich vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt worden sein.
- Das Prüfungszeugnis muss von der zuständigen Stelle in Sachsen ausgestellt worden sein.
- Je nach Fall müssen weitere Voraussetzungen zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen erfüllt sein.
- Für Prüfungen, die im Jahr 2026 erfolgreich abgeschlossen wurden, muss der Antrag grundsätzlich innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids über das erfolgreiche Prüfungsergebnis gestellt werden.
- Für denselben Abschluss darf nicht bereits eine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland erhalten oder beantragt worden sein.
Welche konkreten Fortbildungsabschlüsse förderfähig sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Antragstellung
Wie beantrage ich den Meisterbonus?
Für Absolventen von Meisterprüfungen im Industrie- und Handelsbereich erfolgt die Antragstellung grundsätzlich nicht direkt durch die Privatperson. Die zuständige sächsische Industrie- und Handelskammer stellt den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Wer den Meisterbonus erhalten möchte, sollte sich deshalb zunächst an die zuständige Kammer wenden.
Welche Frist gilt?
Die Antragsfrist hängt vom Zeitpunkt des Prüfungserfolgs ab.
- Prüfungsergebnis im Jahr 2026: Einreichung des Antrags innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses.
- Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2027: Einreichung des Antrags innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses.
So geht’s
- Formular „Meisterbonus“ (PDF-Datei · 119 KB) herunterladen
- Nachweise beifügen (z. B. Wohnsitz oder Arbeitsort)
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen (z. B. IHK Dresden, Handwerkskammer Dresden)
Weitere Informationen
Wo finde ich die aktuellen Informationen?
Aktuelle Informationen, Formulare, die Liste der förderfähigen Fortbildungsabschlüsse und die geltenden Rechtsgrundlagen werden auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bereitgestellt.
Für die individuelle Prüfung, ob ein Abschluss förderfähig ist und welche Stelle den Antrag stellen muss, ist die zuständige Kammer der richtige Ansprechpartner.