Fördermöglichkeiten der höheren Berufsbildung

Die Seite richtet sich an Fachkräfte, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung den nächsten Qualifizierungsschritt gehen möchten. Sie zeigt kompakt, welche Fördermöglichkeiten es für die höhere Berufsbildung gibt und wo man die Unterstützung beantragen kann.

Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung beim ersten akademischen Hochschulstudium. Jährlich werden durch vergibt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die SBB bis zu 1.500 neue Stipendien vergeben.

Wichtig auf einen Blick

  • Für Vollzeit- oder berufsbegleitendes Studium möglich.
  • Bewerbung vor Studienbeginn möglich; nach Aufnahme ist 1 Jahr Zeit, mit dem Studium zu starten.
  • Gefördert wird ein erstes Studium (in der Regel Bachelor/Staatsexamen) an staatlichen/staatlich anerkannten Hochschulen in DE, EU oder CH.
Prüfen Sie Ihre Eignung und informieren Sie sich zu Ablauf & Unterlagen.

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung Berufliche Bildung)

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm zur Förderung junger, leistungsstarker Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung. Im dreijährigen Förderzeitraum können Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 € für mehrere förderfähige Weiterbildungen beantragt werden.

Fristen

  • Aufnahme neuer Stipendiatinnen/Stipendiaten: 1. Januar
  • Bewerbungsschluss: 31. Oktober des Vorjahres

Wer kann gefördert werden?

  • Duale Ausbildung abgeschlossen (Eintragung bei zuständiger Stelle)
  • Leistungsnachweis (z. B. mind. 87 Punkte / besser als „gut“, Wettbewerb oder begründeter Vorschlag)
  • Alter: zum Aufnahmezeitpunkt unter 25 (Verschiebung durch anrechenbare Zeiten bis max. 3 Jahre möglich)
  • Nach der Ausbildung: Beschäftigung (mind. 15 Std./Woche) oder Selbstständigkeit oder arbeitssuchend gemeldet

Was wird gefördert?

  • Fachbezogene Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/Fachwirt/Techniker/Betriebswirt) inkl. Prüfungskosten
  • Fachübergreifende Kurse (z. B. Sprachen, EDV, Führung, Rhetorik)
  • IT-Bonus im ersten Förderjahr bis 250,00 Euro

So läuft die Bewerbung

  1. Interessenbekundung/Einverständniserklärung einreichen
  2. Freischaltung im Portal (IBS) und Daten vervollständigen
  3. Antrag und Nachweise hochladen (z. B. Prüfungszeugnis, Beschäftigungsnachweis)
Jetzt Bewerbung vorbereiten.
Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Meisterbonus Sachsen: 2.000 €

Der Freistaat Sachsen zahlt seit 2016 einen Meisterbonus an erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die unter anderem mit Industriemeister, Fachmeister oder Handwerksmeister abschließt. Die Förderung beträgt 2.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Voraussetzungen (Kurzfassung)

  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen (zu den relevanten Zeitpunkten).
  • Prüfung grundsätzlich in Sachsen (Ausnahme möglich, wenn in Sachsen nicht abnehmbar).
  • Antragstellung: Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf max. 1 Jahr zurückliegen.

So geht’s

  1. Formular „Meisterbonus“ (PDF-Datei · 119 KB) herunterladen
  2. Nachweise beifügen (z. B. Wohnsitz oder Arbeitsort)
  3. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen (z. B. IHK Dresden, Handwerkskammer Dresden)
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Weitere Fördermöglichkeiten

Je nach Vorhaben können auch diese Programme relevant sein:
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