EXIST-Gründerstipendium

Ziele und Maßnahmen

  • Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase

Begünstigte

  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • davon abweichend ist ein Teammitglied
  • mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder
  • ein Teammitglied dessen Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt, möglich
  • Gründerteams bis maximal drei Personen
Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.

Förderkonditionen

  • personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
    • Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
    • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
    • Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro pro Monat
    • Studierende: 1.000 Euro pro Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
  • Sachausgaben
    • maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
    • maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
  • 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
  • maximale Förderdauer ein Jahr

Antragstellung

  • bei zuständigem Projektträger
  • antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen

weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BMWK unter www.exist.de.