EXIST-Gründerstipendium
Ziele und Maßnahmen
- Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
Begünstigte
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- davon abweichend ist ein Teammitglied
- mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder
- ein Teammitglied dessen Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt, möglich
- Gründerteams bis maximal drei Personen
Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
- Sachausgaben
- maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
- maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
- 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
- maximale Förderdauer ein Jahr
Antragstellung
- bei zuständigem Projektträger
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BMWK unter www.exist.de.