EXIST-Gründerstipendium

Ziele und Maßnahmen

  • Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
  • Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt oder Verfahren mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.

Begünstigte

  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Gründerteams bis maximal drei Personen

Förderkonditionen

  • personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
    • Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
    • Absolventen mit Hochschul-Abschluss: 2.500 Euro pro Monat
    • Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro pro Monat
    • Studierende: 1.000 Euro pro Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
  • Sachausgaben:
    • maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
    • maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
  • 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
  • maximale Förderdauer ein Jahr

Antragstellung

  • www.exist.de
  • antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Weitere Informationen

Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.