EXIST-Gründerstipendium
Ziele und Maßnahmen
- Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
- Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt oder Verfahren mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
Begünstigte
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Gründerteams bis maximal drei Personen
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
- Sachausgaben:
- maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
- maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
- 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
- maximale Förderdauer ein Jahr
Antragstellung
- www.exist.de
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Weitere Informationen
Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.