ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW)

Ziele und Maßnahmen

  • Existenzgründung
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäfts­tätigkeit
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen

Begünstigte

  • Existenzgründer (auch frei­beruflich Tätige)
  • Unternehmens­nachfolger
  • junge Unternehmen

Förderkonditionen

  • bis zu 500.000 Euro Kredit­betrag je Antrag­stellenden - Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 Prozent der förder­fähigen Kosten ausmachen.
  • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre - ODER -
  • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • Persönliche Haftung der Antragstellenden, außerdem muss eine Bürgschafts­bank eine 100 prozentige Garantie übernehmen.

Antragstellung

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
  • Hausbank stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei Bürgschaftsbank
  • Zur Vorbereitung des Bankgespräches empfiehlt die KfW eine Anfertigung eines Unternehmenskonzeptes mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de.