Erneuerbare Energien - Standard (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dach, Fassade, Freifläche
- Windkraftanlagen
- Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Erzeugung und Nutzung von Biogas
- Batteriespeicher
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 20 MW
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende, z. B.:
- überbetriebliches Lastmanagement
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom (auch Power-to-heat, etc.)
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Begünstigte
- in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Freiberuflich Tätige
Förderkonditionen
- bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Kredit
- maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 15 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (15/3)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren (30/5)
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der KfW.