Erneuerbare Energien - Standard (KfW)

Ziele und Maßnahmen

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
      • Photovoltaik-Anlagen auf Dach, Fassade, Freifläche
      • Windkraftanlagen
      • Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
      • Erzeugung und Nutzung von Biogas
      • Batteriespeicher
      • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 20 MW
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
    • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende, z. B.:
    • überbetriebliches Lastmanagement
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom (auch Power-to-heat, etc.)
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Begünstigte

  • in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Freiberuflich Tätige

Förderkonditionen

  • bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Kredit
  • maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit:
    • bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • bis zu 15 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (15/3)
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
    • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren (30/5)

Antragstellung

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der KfW.