Energieeffizienz und Umweltschutz
Die Fördermittel- und Finanzierungsberatung der IHK Dresden bietet die Möglichkeit, aus der Menge der Förderprogramme das Programm zu finden, das aufgrund der gegebenen Bedingungen in Ansatz gebracht werden kann. Dabei kommt es auf den richtigen "Finanzierungsmix" zwischen Eigenmitteln, Darlehen und Zuschüssen an.
Beratungsförderung
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden:- Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
- Energieaudits, die den Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere der DIN EN 16247 entsprechen
- Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
- Sanierungskonzepte, die zeigen, wie ein Nichtwohngebäude durch einen Sanierungsfahrplan oder eine Sanierung in einem Zug umfassend energetisch saniert werden kann.
- Modul 3: Contracting-Orientierung
- ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Gemeinnützige Organisationen und deren Einrichtungen
- Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt
Förderkonditionen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung zum Nettoberaterhonorar
- Modul 1
- Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro: 50 Prozent Zuschuss der förderfähigen Beratungskosten - maximal 600 Euro
- Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro: 50 Prozent Zuschuss der förderfähigen Beratungskosten - maximal 3.000 Euro
- Modul 2
- 50 Prozent Zuschuss der förderfähigen Beratungskosten - maximal 4.000 Euro
- Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab
- Modul 3
- Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 300.000 Euro netto: 50 Prozent Zuschuss der förderfähigen Beratungskosten - maximal 3.500 Euro
- Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 300.000 Euro netto: 50 Prozent Zuschuss der förder-fähigen Beratungskosten - maximal 5.000 Euro
- Pro Antragsteller wird innerhalb 24 Monaten eine Energieberatung bezuschusst.
Antragstellung
- Antragstellung über das Online-Portal des BAFA vor Beginn der Maßnahme mit dem Energieberater
- Energieberater ist vom BAFA zugelassen und besitzt eine Haftpflichtversicherung
- Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden
Abrechnung
Spätestens zwölf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides muss die Abrechnung beim BAFA erfolgen.weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA unter https://www.bafa.de. - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Energie- und Rohstoffeffizienz
- Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KfW)
Ziele und Maßnahmen
Die Förderung betrifft den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: erreicht Effizienzgebäude-Stufe 40, erfüllt Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus), keine Beheizung mit Öl, Gas, Biomasse
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: erreicht Effizienzgebäude-Stufe 40, erfüllt Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-Premium) - bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, keine Beheizung mit Öl, Gas, Biomasse
Begünstigte
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Private und kommunale Unternehmen
Förderkonditionen
- Für die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" maximal 1500 Euro pro qm und maximal 7,5 Millionen Euro
- Für die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude - mit QNG" maximal 2000 Euro pro qm und maximal 10 Millionen Euro
Antragstellung
- Vor der Beantragung muss eine spezialisierte Person für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragt werden
- Finanzierungskontakt finden und Kredit beantragen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - go-inno (BMWK)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden:- externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Unterstützung der Verringerung ihres Rohstoff- und Materialeinsatzes
- Die externe Beratungsleistung beinhaltet eine Potenzialanalyse, sowie die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
- mit weniger als 100 Beschäftigten und
- Jahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro
Förderkonditionen
- bis zu 50 Prozent der Ausgaben für die externe Beratungsleistung
- maximal bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig
- Förderung erfolgt für verschiedene Leistungsstufen
- Leistungsstufen:
- Potenzialanalyse maximal 10 Beratertage (max. 5.500 Euro)
- Realisierungskonzept maximal 25 Beratertage (max. 13.750 Euro)
Antragstellung
- Antragstellung erfolgt bei den regionalen Kontaktstellen (autorisierte Beratungsunternehmen)
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWi unter www.innovation-beratung-foerderung.de - Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen und -prozesse (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Unterstützung von Energieeffizienz-maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/ -prozesse, z. B. :
- Investitionsmaßnahmen in den Bereichen:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme und Prozesskälte
- Wärmerückgewinnung/ Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel-, Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Modernisierungsinvestitionen mit einer Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent
- Neuinvestitionen mit spezifischer Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt
- Investitionsmaßnahmen in den Bereichen:
Begünstigte
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Freiberuflich Tätige
Förderkonditionen
- Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben (bei besonderer Förderwürdigkeit im Einzelfall auch mehr)
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
- bankübliche Sicherheiten
- Kombination dieses Kredites mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen / Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der gültigen EU-Beihilfegrenzen möglich
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de - Unterstützung von Energieeffizienz-maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/ -prozesse, z. B. :
- Heizungsförderung für Unternehmen für Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW)
Ziele und Maßnahmen
Die Förderung betrifft den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung bzw. ergänzt bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.Begünstigte
in Abhängigkeit des jeweiligen Förderproduktes u.a.- Unternehmen
- Contractoren
- freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- und andere Investoren
Förderkonditionen
- Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Kosten
- bis zu 5 Mio. Kredit zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
Antragstellung
- Experten für Energieeffizienz oder Fachunternehmen zur Bestätigung des Antrages beauftragen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
- Registrieren und Zuschuss beantragen
- Vorhaben umsetzen
- Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
weitere Informationen
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW. - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (BMWK)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden:- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Optimierung von Produktionsprozessen
- Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
- Prozesswärme- und Prozesskältebereitstellung aus Solarkollektoren, Biomasse und Wärmepumpen
- Maßnahmen nur Vermeidung von Energieverlusten
- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Maßnahmen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
- Maßnahmen zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff (auf dem Betriebsgelände)
Begünstigte
- Wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Eigenständige, wirtschaftliche tätige kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Contractoren
Förderkonditionen
- einzelne oder mehrere Maßnahmen in einem Unternehmen (auch an mehreren Standorten)
- einzelne oder mehrere Maßnahmen in einem oder mehreren Unternehmen durch einen Contractor
- bis maximal 60 Prozent der Investitionsmehr- und Nebenkosten
- maximal 20 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben
Antragstellung
- Skizzenprüfung
- Antragsstellung in easy-Online
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK. - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude - Kredit (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
- Zusätzliche Förderung: die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude"
Begünstigte
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Freiberufliche Tätige
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen
Förderkonditionen
- maximaler Kreditbetrag orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes (2.000 Euro pro Quadratmeter)
- maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
- Tilgungszuschüsse:
- Sanierung: bis zu 50 Prozent
- Neubau: bis zu 50 Prozent
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
- bis zu 30 Jahre bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren (30/5)
- Einbindung einer sachverständigen Person notwendig
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW)
Ziele und Maßnahmen
Förderung von Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften. Bereiche sind:- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Energien, z.B.: Erneuerbare-Energien-Anlagen; Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff; emissionsarme Fahrzeuge; energieeffiziente Gebäudetechnik; Batterien
- Modul A+: Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2. Hierunter fallen auch Investitionen in die Produktion von definierten Schlüsselkomponenten für die benannten Transformationstechnologien.
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, z.B. zur Herstellung von Zement, Aluminium, Eisen, Stahl
- Modul C: Energieversorgung: Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, inkl. notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung, z.B.: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; Maßnahmen zum Ausbau der Stromübertragungs- und -verteilnetze; Energiespeicher; Herstellung von Treibstoffen; Gas- und Wärmenetze; Ausbau, Umrüstung, Sanierung von Gas-, Wärme- und Kältenetzen; CO2-arme Wärmeerzeugung, Kraft-Wärme-Kopplung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall; z.B.: Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung, inkl. Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung; Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2; z.B.: Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2; unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben; z.B.: E-Autos, E-LKW, E-Busse; Elektrisch betriebene Züge, Straßen- und U-Bahnen; CO2-arme Passagier- und Güterschiffe; Ladestationen und Wasserstofftankstellen; Radwege, Schienen, Fußwege
- Modul G: Green IT: Datenverarbeitung, Hosting, verbundene Tätigkeiten; datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Außerdem Förderung in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.Begünstigte
- Für Vorhaben in Deutschland:
- Natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit (Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland)
- Für Vorhaben innerhalb der EU:
- Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
Förderkonditionen
- Maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Maximal 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags
- Betrag in einer Summe oder in Teilen abrufbar
- Abruffrist 12 Monate nach Zusage, max. 24 Monate Verlängerung möglich
Antragstellung
- Antragsvorbereitung mit KfW-Förderassistenten bei eigener Bank
- Finanzierungspartner finden
- Kreditbeantragung, Prüfung, Abschluss
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA) - Zuschuss und Kredit
Ziele und Maßnahmen
Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung:- Modul 1 Querschnittstechnologien, z. B.:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Nutzung
- Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
- Druckluftanlagen
- Ventilatoren
- Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, z. B.:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmespeicher und -pumpen
- Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software in Zusammenhang mit der Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
- Modul 4 Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, z. B.:
- Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung, Belüftung
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Modul 5 Transformationskonzepte, z. B.
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- Energieberatungen
- Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen - Austausch oder Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden durch elektrische oder aus erneuerbaren Energien betriebene
Begünstigte
- Private Unternehmen
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten
Förderkonditionen
- Investitionszuschuss je nach Modul bis zu 60 Prozent der Investitionskosten
- zusätzliche Bonusförderung im Modul 4 möglich
- maximal 20 Mio. pro Vorhaben für die Module 2 bis 4
- maximal 200.000 pro Vorhaben für Modul 1 und 6
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal des BAFA
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA. - Modul 1 Querschnittstechnologien, z. B.:
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (KfW) - Kredit
Ziele und Maßnahmen
Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung:- Modul 1 Querschnittstechnologien, z. B.: Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- KWK-Anlagen
- Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, z. B.:
- Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktions-Prozess
- Modul 5 Transformationskonzepte, z.B.
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- Energieberatung
- Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen - Austausch oder Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden durch elektrische oder aus erneuerbaren Energien betriebene
Begünstigte
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind
Förderkonditionen
- Kredit bis 100 Prozent und maximal 100 Mio. Euro der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben
- bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
- Es ist ein durch einen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Modul 1 Querschnittstechnologien, z. B.: Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
- KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz (BMBF)
Ziele und Maßnahmen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu folgenden Schwerpunkten:- Rohstoffeffizienz
- Klimaschutz und Energieeffizienz
- nachhaltiges Wassermanagement
- nachhaltiges Flächenmanagement
Begünstigte
- innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich am Markt der Effizienztechnologien etablieren bzw. ihre Position ausbauen wollen
Förderkonditionen
- zweckgebundener Zuschuss
- Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrages zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen
Antragstellung
- Kontaktaufnahme und Information über den Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
- Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden
- Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober
- Projektskizze wird innerhalb von zwei Monaten bewertet
- bei positiver Bewertung kann ein Förderantrag gestellt werden
- Antrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMBF unter www.bmbf.de - Infrastrukturfinanzierungen (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen der Grundversorgung und Daseinsvorsorge und Darlehenskonditionen. Gefördert werden:- Energie, z.B. Investitionen in die Energieeffizienz
- Verkehr, z. B. Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr
- Soziale Infrastruktur, z. B. Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege
- Umwelt, z. B. Investitionen in die Wasser- und Abwasserbehandlung
Begünstigte
- Unternehmen, die Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr und Soziale Infrastruktur (Gesundheitswesen) umsetzen, werden durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen gefördert
- Kommunalnahe Unternehmen werden durch Investitionsdarlehen zusammen mit der Europäischen Investitionsbank gefördert, z.B.:
- Stadtwerke und deren Verbundpartner
- Unternehmen der sächsischen Verkehrsverbünde
- Krankenhäuser, Pflege-, Vorsorge-, Rehabilitationseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
- Wasser- und Abwasserunternehmen
Förderkonditionen
- Grundsätzlich werden die Kreditkonditionen individuell festgelegt
- Bei Förderung durch Teilnahme an Konsortialfinanzierungen:
- SAB beteiligt sich maximal bis zu einem Anteil von 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs
- SAB kann nicht größter Kreditgeber sein
- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht kleiner als 5 Mio. Euro sein, und nicht größer als der Kreditanteil des größten Konsorten
- Bei Investitionsdarlehen an kommunalnahe Unternehmen zusammen mit der EIB:
- Darlehenskonditionen mit maximal 40 Jahren und Zinsbindungen bis max. 20 Jahren
- Rückzahlung als Raten- oder Annuitätendarlehen
- Abschluss von Forwarddarlehen zur Sicherung günstiger Zinskonditionen ist möglich
Antragstellung
- Bei Konsortialfinanzierung:
- Antrag ist vom, Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen
- Unterlagen die die konsortialführende Bank zur Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Verfügung zu stellen
- Bei Investitionsdarlehen:
- Finanzierunganfrage direkt über E-Mail oder Telefax bei der SAB
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB.
Nutzung erneuerbarer Energien
- Erneuerbare Energien - Standard (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dach, Fassade, Freifläche
- Windkraftanlagen
- Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Erzeugung und Nutzung von Biogas
- Batteriespeicher
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 20 MW
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende, z. B.:
- überbetriebliches Lastmanagement
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom (auch Power-to-heat, etc.)
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Begünstigte
- in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Freiberuflich Tätige
Förderkonditionen
- bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Kredit
- maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 15 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (15/3)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren (30/5)
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der KfW. - Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, z. B.:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA)
Ziele und Maßnahmen
- Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Begünstigte
- Unternehmen
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Contractoren
Förderkonditionen
- nach Art des Vorhabens wird ein Zuschuss gewährt, die Konditionen entnehmen Sie bitte dem Dokument unter www.bafa.de
Antragstellung
- Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten:
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal des BAFA zu stellen.
- Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten:
- bei Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und Anlagen-technik (außer Heizung) zwingend notwendig
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal des BAFA zu stellen.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA unter www.bafa.de - Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Klima- und Kälteanlagen (BAFA) - stationär
Ziele und Maßnahmen
- Neuinstallation von stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn:
- diese komplett neu installiert werden
- die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole- und Luftverteilsystem) bestehen bleibt.
- ergänzende Komponenten, die den Klimaschützenden Betrieb verstärken, installiert werden
Begünstigte
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Eigenbetriebe
Förderkonditionen
- Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderhöchstgrenze maximal 200.000 Euro pro Maßnahme, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Formulare des BAFA
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA. - Neuinstallation von stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn:
- Energie vom Land (LR)
Ziele und Maßnahmen
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien bereit. Darlehen können beantragt werden für:- Investitionen zur Erzeugung, Speicherung, Verteilung von Bioenergie
- Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen
- Windenergieanlagen
- Bürgerwindparks
- Tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion und Windenergieproduktion
- Investition in die Speicherung und Verteilung des Stroms vorgenannter Erzeugungsanlagen
Begünstigte
- KMU der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Das Vorhaben muss der Erzeugung, Speicherung, Verteilung von erneuerbaren Energien dienen
Förderkonditionen
- Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen, wenn es das Zinsumfeld erlaubt, ist ein zusätzlicher Zuschuss möglich
- Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Jahr 10 Mio. Euro nicht überschreiten
Antragstellung
- Bei der Hausbank oder wahlweise einem anderen Kreditinstitut, der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der LR unter www.rentenbank.de - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BAFA)
Ziele und Maßnahmen
Die Förderung des Neubaus von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und der Dekarbonisierung von bestehenden Netzen.- Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Transformationspläne für Umbau bestehender Wärmenetzsysteme
- Machbarkeitsstudien zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit
- Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze:
- Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden
- Die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen
- Modul 3: Einzelmaßnahmen
- Z.B.: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Integration von Abwärme und Erweiterung von Wärmenetzen, Wärmeübergabestationen
- Modul 4: Betriebskostenförderung
- Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt
Begünstigte
- Unternehmen
- Eingetragene Vereine
- Eingetragene Genossenschaften
- Contractoren
Förderkonditionen
- Modul 1:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
- 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Bewilligungszeitraum ab Erlass des Zuwendungsbescheids: 12 Monate, Verlängerung einmal um max. 12 Monate möglich
- Maximale Fördersumme: 2 Millionen Euro pro Antrag
- Modul 2:
- Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
- 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Bewilligungszeitraum ab Erlass des Zuwendungsbescheids: 48 Monate, Verlängerung einmal um max. 24 Monate möglich
- Maximale Fördersumme: 100 Millionen Euro, die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt
- Sind die Kriterien für die Realisierung (Neubau und Transformation) innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht umsetzbar, kann die systemische Förderung in Rahmen von Maßnahmenpaketen beantragt werden. Ein Maßnahmenpaket hat einen Zeitraum von 4 Jahren
- Modul 3:
- 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
- Bewilligungszeitraum ab Erlass des Zuwendungsbescheids: 24 Monate, Verlängerung einmal um maximal 12 Monate möglich
- Maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt
- Modul 4:
- Betriebskostenförderung wird auf Basis von Kalenderjahren ausgezahlt
- Jährliche Bestimmung auf Basis der vom Antragsteller vorzulegenden Daten
- Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung eines Zwischennachweises
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Innovative Umweltverfahren / Umweltschutzmaßnahmen
- Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz - Förderaufruf
Ziele und Maßnahmen
Förderung von Vorhaben zur- Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung
- Modul 2: Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung
Begünstigte
- Unternehmen und Konsortien, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben, Betriebsstätte/Niederlassung und Vorhabenumsetzung in Deutschland
- Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können als Partner eingebunden werden
Förderkonditionen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung
- ab 500.000 Euro für KMU bzw. 1 Mio. Euro Projektgröße
- es gelten modul-spezifische Regelungen zur Höhe der Förderung
Antragstellung
- Stufe 1: Skizze einreichen – innerhalb der Aufrufphase besteht die Möglichkeit aussagekräftige Skizzen einzureichen (Online-Portal)
- Stufe 2: Antrag einreichen – nach Beurteilung der Skizzen und Mitteilung zur Fortführung beginnt die Antragsphase incl. Erstellung der formalen Förderanträge (Antragssystem „easy-Online“)
weitere Informationen
weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website Bundesförderung Industrie und Klimaschutz - Nachwachsende Rohstoffe (BMEL)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:- Nachhaltige erneuerbare Ressourcen - Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
- Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
- Herausforderungen des Wandels
- Gesellschaftlicher Dialog.
Für die Umsetzung des Förderprogramms gibt das BMEL verschiedene Förderschwer-punkte heraus. Initiativvorschläge sind zugelassen. Mit konkreten, in der Regel zeitlich befristeten, Bekanntmachungen werden die Förderschwerpunkte vom BMLEH untersetzt.Begünstigte
- antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt sowie eine in Deutschland verfügbare vorhaben-gerechte Infrastruktur, vor allem geeignete Forschungskapazitäten
Förderkonditionen
- Förderquoten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses: 25 Prozent bis 100 Prozent
- Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller (z. B. Hochschule oder Unternehmen) von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Forschungskategorie (z. B. Industrielle Forschung oder experimentelle Forschung) und wird nach individueller Prüfung festgelegt.
Antragstellung
- Das Antragsverfahren ist zweistufig beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze. Die in der ersten Stufe als förderwürdig ausgewählten Projektskizzen werden schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
- Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Einreichung einer Projektskizze wird empfehlen.
- Die Einreichung der Projektskizze und die Antragstellung erfolgt über das elektronische Online-Antragssystem des Bundes: easy-Online
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe. - KfW-Umweltprogramm
Ziele und Maßnahmen
- Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
- Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen (mit Tilgungszuschuss)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Begünstigte
- in- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union: Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
Förderkonditionen
- Kredithöhe bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben
- kleinere Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für den Verwendungszweck “Natürliche Klimaschutzmaßnahmen”
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
- KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
Ziele und Maßnahmen
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation unterstützt Unternehmen bei Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Vorhaben. Gefördert werden Projekte, die sich an der EU-Taxonomie orientieren und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen – etwa durch klimafreundliche Technologien, Produktionsumstellungen oder nachhaltige Infrastruktur. Die KfW erleichtert den Kreditzugang durch Risikoübernahme und bietet flexible Finanzierungsstrukturen, die auf den individuellen Bedarf von Unternehmen zugeschnitten sind.- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte (z. B. Anlagen für erneuerbare Energien, Wasserstoff, Batterien, emissionsarme Fahrzeuge).
- Modul B: Umstellung energieintensiver Industrien auf klimafreundliche Produktionsverfahren (z. B. Stahl, Zement, Aluminium, Chemie).
- Modul C: CO₂-arme Strom- und Wärmeversorgung (z. B. Geothermie), inkl. Infrastruktur für Verteilung und Speicherung.
- Modul D: Trinkwasser, Abwasser und Abfallmanagement.
- Modul E: Transport und Speicherung von CO₂, inkl. Nachrüstung bestehender Anlagen und Netze.
- Modul F: Nachhaltige Mobilität, z. B. emissionsarme Fahrzeuge/Schiffe und dazugehörige Infrastruktur wie Ladepunkte.
- Modul G: Green IT – energieeffiziente Rechenzentren, Hosting, datenbasierte Lösungen zur Emissionsminderung.
Begünstigte
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt
Förderkonditionen
- Finanzierungsbeitrag der KfW: In der Regel zwischen 7,5 Mio. € und 100 Mio. €, abhängig vom Projekt.
- KfW-Anteil: Bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung, jedoch nicht als größter Risikoträger, um eine ausgewogene Partnerschaft mit weiteren Banken sicherzustellen.
- Struktur der Finanzierung:
- Direkt als Konsortialpartner oder
- Indirekt über eine Risikounterbeteiligung an einer Finanzierung durch Hausbanken.
- Refinanzierung: Optional können sich beteiligte Banken über die KfW refinanzieren.
- Maximales Fördervolumen (KfW-Risiko + Refinanzierung): 100 Mio. € pro Maßnahme.
- Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich, solange die öffentliche Risikoübernahme (inkl. KfW) 50 % nicht übersteigt.
Antragstellung
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners, entweder als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW. - Umweltinnovationsprogramm (BMUKN)
Ziele und Maßnahmen
- Vorhaben im großtechnischen Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltentlastungen verwirklichen
- unterstützt werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland, einschließlich Kosten der Inbetriebnahme und Messungen zur Erfolgskontrolle
- Förderschwerpunkte:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau
- Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz, Luftreinhaltung
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- umweltfreundliche Energieversorgung und Energieverteilung
- Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
Begünstigte
- in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- bevorzugt KMU
Förderkonditionen
- zwei Varianten zur Wahl:
- Investitionszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten
- zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Antragstellung
- Einreichen einer formlosen Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung bei der KfW vor Antragstellung
- Nach positiver Rückmeldung Beantragung des Zuschusses direkt bei der KfW
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank erfolgen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW oder auf der Webseite des Umweltinnovationsprogramms. - Umweltentlastung - Innovation - Modellcharakter (DBU)
Ziele und Maßnahmen
- Förderung von Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft
Förderthemen
- Nachhaltigkeitsbewertung und Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Rohstoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung nationalwertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- themenoffene Förderung
Begünstigte
- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Unternehmen
- KMU werden bevorzugt
Förderkonditionen
Die Förderhöhe ist abhängig von der Art des Projekts und den Antragstellenden.Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der DBU. Sie muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der DBU unter www.dbu.de - Green Start up - Umweltentlastung - Innovation (DBU)
Ziele und Maßnahmen
- Förderung von Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln
Förderthemen
- Lösungen für die Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt ökologische Nachhaltigkeit, besonders, wenn sie einen gesellschaftlichen Mehrwert gegenüber der heutigen Situation erzeugt
Begünstigte
- Einzelpersonen
- Gründerteams
- Start-ups bis maximal 5 Jahre
Förderkonditionen
- zweckgebundener Zuschuss
- bis zu 125.000 Euro pro Projekt in drei Förderinstrumenten:
- Tätigkeit als Gründer - bis zu 2.000 Euro pro Monat für maximal 24 Monate
- Ausstattung - Projektbezogene Sachkosten bis maximal 40.000 Euro
- Know-how-Mentoring mit erfahrenen Unternehmern des DBU Netzwerkes, für rechtliche und steuerliche Projektberatung kann ein Gutschein für Beratung beim Anwalt oder Steuerberater beantragt werden
- bis zu 24 Monate Laufzeit
Antragstellung
- mehrstufige Antragsprüfung
- Antragstellung über das Online-Portal
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der DBU unter www.dbu.de