Einstiegsgeld (Jobcenter)
Ziele und Maßnahmen
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Unterstützung bei Rückkehr ins Erwerbsleben bzw. Verhinderung von Arbeitslosigkeit
Begünstigte
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Wochenstunden umfasst
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen
Förderkonditionen
- Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung
- Dauer maximal 24 Monate
- Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage Ihrer monatlichen Regelleistung berechnet
Antragstellung
- Antragstellung vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei Ihrem zuständigen Jobcenter
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de