Einstiegsgeld (Jobcenter)

Ziele und Maßnahmen

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch (SGB) II
  • Unterstützung bei Rückkehr ins Erwerbsleben bzw. Verhinderung von Arbeitslosigkeit

Begünstigte

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Wochenstunden umfasst
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen

Förderkonditionen

  • Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung
  • Dauer maximal 24 Monate
  • Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage Ihrer monatlichen Regelleistung berechnet

Antragstellung

  • Antragstellung vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei Ihrem zuständigen Jobcenter

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de