Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (KfW) - Kredit
Ziele und Maßnahmen
Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung:
- Modul 1 Querschnittstechnologien, z. B.: Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- KWK-Anlagen
- Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, z. B.:
- Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktions-Prozess
- Modul 5 Transformationskonzepte, z.B.
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- Energieberatung
- Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen - Austausch oder Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden durch elektrische oder aus erneuerbaren Energien betriebene
Begünstigte
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind
Förderkonditionen
- Kredit bis 100 Prozent und maximal 100 Mio. Euro der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
- Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben
- bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
- Es ist ein durch einen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW.