Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (KfW) - Kredit

Ziele und Maßnahmen

Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung:
  • Modul 1 Querschnittstechnologien, z. B.: Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
    • Elektrische Motoren und Antriebe
    • Elektrisch angetriebene Pumpen
    • Ventilatoren
    • Druckluftanlagen
    • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwasser
    • Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
    • Solarkollektoranlagen
    • Biomasseanlagen
    • Wärmepumpen
    • KWK-Anlagen
  • Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, z. B.:
    • Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
    • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
    • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik
    • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktions-Prozess
  • Modul 5 Transformationskonzepte, z.B.
    • Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
    • Energieberatung
  • Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen - Austausch oder Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden durch elektrische oder aus erneuerbaren Energien betriebene

Begünstigte

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind

Förderkonditionen

  • Kredit bis 100 Prozent und maximal 100 Mio. Euro der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
  • Laufzeit:
    • bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben
  • bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss

Antragstellung

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
  • Es ist ein durch einen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen.

weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW.