Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen sind der Sachkundenachweis sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich.
Zu erhalten ist der Sachkundenachweis, indem eine schriftliche und verkaufspraktische Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Zu erhalten ist der Sachkundenachweis, indem eine schriftliche und verkaufspraktische Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Rechtsgrundlagen
- Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK (PDF-Datei · 103 KB)
- Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- Hinweise praktischer Prüfungsteil
Prüfungstermine
- Anmeldeschluss: 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
- Prüfungsort: IHK Dresden
Prüfungstermine schriftliche Prüfung | Prüfungstermine mündliche Prüfung |
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14.01.2025 | 14.01.2025 |
15.04.2025 | 15.04.2025 |
15.07.2025 | 15.07.2025 |
16.09.2025 | 16.09.2025 |
14.10.2025 | 14.10.2025 |
Bei Bedarf werden wir zusätzliche Prüfungstermine zur Verfügung stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung abzusagen.