Gründungszuschuss – Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit
Wer durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Die Förderung dient dazu, in der ersten Zeit der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt zu sichern und die soziale Absicherung zu unterstützen.
Der Gründungszuschuss ist keine Pflichtleistung, sondern eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit ist deshalb erforderlich.
Wer kann mit dem Gründungszuschuss gefördert werden?
Ein Gründungszuschuss kann gewährt werden, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller
- bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld beziehen,
- bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen und
- die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden.
Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch bei einem geringeren Restanspruch oder ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld einen Gründungszuschuss erhalten.
Was ist beim Gründungszuschuss zu beachten?
Für die Förderung sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Die Arbeitslosigkeit muss durch die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beendet werden.
- Gefördert wird eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller über die notwendigen persönlichen und fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit verfügt.
- Die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens muss durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
- Ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung entsprechend berücksichtigt beziehungsweise verbraucht.
Die zuständige Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit informiert darüber, welche Voraussetzungen und Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.
Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
Für den Gründungszuschuss ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich.
Fachkundige Stellen sind beispielsweise:
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute sowie weitere geeignete fachkundige Stellen.
Die IHK Dresden kann Gründungsvorhaben prüfen und eine fachkundige Stellungnahme erstellen.
Welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen, erfahren Sie in unserer Checkliste für die Tragfähigkeitsprüfung von Gründungskonzepten.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gewährt werden.
Phase 1: Sechs Monate
In der ersten Phase können Gründerinnen und Gründer für sechs Monate einen monatlichen Zuschuss erhalten.
Dieser setzt sich zusammen aus:
- dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und
- zusätzlich 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.
Die Förderung unterstützt damit sowohl den Lebensunterhalt als auch die soziale Absicherung in der ersten Phase der Selbstständigkeit.
Phase 2: Weitere neun Monate
Im Anschluss kann für weitere neun Monate ein Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden.
Für diese zweite Förderphase ist ein eigener Antrag erforderlich. Gründerinnen und Gründer müssen gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben und eine entsprechende Geschäftstätigkeit besteht.
Wie wird der Gründungszuschuss beantragt?
Wenn Sie eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus planen, sollten Sie sich frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden.
Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob der Gründungszuschuss für Sie grundsätzlich infrage kommt und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und das weitere Verfahren.
Zu den erforderlichen Schritten gehört auch die Einholung einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung sowie Höhe und Dauer des Gründungszuschusses erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Für die Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme durch die IHK Dresden beachten Sie außerdem unsere Checkliste für die Tragfähigkeitsprüfung von Gründungskonzepten.