Tragfähigkeitsprüfung von Gründungskonzepten

Als Entscheidungshilfe für den Fördermittelgeber können Kammern und Verbände als unabhängige und fachlich kompetente Gutachter Gründungsvorhaben bewerten und eine fachkundige Stellungnahme erstellen.
Bewertet werden die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes sowie die fachliche und persönliche Eignung des Unternehmers. Dabei wird unter anderem geprüft, ob der Gründer neben der fachlichen Qualifikation auch über die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse verfügt, um ein Unternehmen zu führen, und ob mit dem geplanten Vorhaben zukünftig eine ausreichende Lebensgrundlage geschaffen werden kann.

Benötigte Unterlagen

Für die Erarbeitung einer fachkundigen Stellungnahme benötigen wir bei Anträgen auf folgende Förderungen entsprechende Unterlagen:
  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
  • Gründerinnenprämie der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
  • Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum der Landesdirektion Sachsen
  • LEADER – Entwicklung ländlicher Räume über die LEADER-Regionalmanagements

Persönliche und fachliche Voraussetzungen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Gewerbeerlaubnis, sofern diese bereits vorliegt
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • einen Nachweis über kaufmännische und unternehmerische Kenntnisse beziehungsweise entsprechende Qualifikationen
Können keine kaufmännischen Kenntnisse nachgewiesen werden, empfiehlt sich als Mindestanforderung der Besuch eines Existenzgründerseminars.

Unternehmenskonzept

Für die Tragfähigkeitsprüfung benötigen wir ein Unternehmenskonzept. Hinweise zur Erstellung finden Sie im IHK-Merkblatt „Unternehmenskonzept“.
Das Konzept sollte insbesondere folgende Angaben zum Vorhaben enthalten:
  • formulierte Geschäftsidee sowie Beschreibung von Produkt und Leistung
  • Erläuterung der Markt- und Branchensituation
  • Einschätzung der Marktchancen
  • Konkurrenzfähigkeit
  • Zielgruppe des Unternehmens
  • Marketing- und Vertriebsmaßnahmen
  • Preisgestaltung
  • Standort

Planungsrechnungen

Zum Unternehmenskonzept gehören außerdem folgende Planungsrechnungen:
  • Kapitalbedarfsplan mit Investitionen, Betriebsmitteln und Reserven
  • Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Ertragsvorschau für drei Jahre mit nachvollziehbarer Untersetzung der geplanten Umsätze, Erlöse beziehungsweise Provisionen
Bei einer Existenzfestigung ist zusätzlich eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) einzureichen.

Weitere erforderliche Unterlagen

Je nach Gründungsvorhaben benötigen wir außerdem:
  • Aussagen zum Miet- beziehungsweise Pachtvertrag oder zum Eigentum der Gewerberäume beziehungsweise Gewerbeflächen
  • bei einer Gründung im Handel oder in der Gastronomie zwingend eine Mietvoranfrage
  • bei einer Gründung als freier Handelsvertreter den Handelsvertretervertrag beziehungsweise einen Vertragsentwurf
  • die erforderlichen Formblätter und Antragsformulare der jeweiligen Antragsstelle

Kosten

Für die Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme fällt ein Entgelt an. Die aktuelle Höhe entnehmen Sie bitte dem Entgeltverzeichnis der IHK Dresden.