Tourismus und Gastronomie - Wirtschaftskraft, Unterstützung und Perspektiven
Tourismus, Gastgewerbe sowie Reise- und Freizeitwirtschaft sind bedeutende Wirtschafts- und Standortfaktoren im Kammerbezirk Dresden. Nach Angaben der IHK Dresden wurden in den Destinationen Dresden Elbland, Sächsische Schweiz und Oberlausitz im Jahr 2025 insgesamt 9,36 Millionen Übernachtungen gezählt; zugleich wurde im Kammerbezirk ein touristischer Bruttoumsatz von 3,6 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die IHK Dresden leitet daraus zu Recht ab, dass der Tourismus regionale Wertschöpfung schafft und ein relevanter Faktor für Beschäftigung, Infrastruktur und Lebensqualität ist.
Auf einen Blick
- Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Kammerbezirk Dresden.
- Die IHK unterstützt die Branche mit Interessenvertretung, Beratung, Veranstaltungen, Studien und Netzwerkarbeit.
- Wichtige Themen sind Fachkräftesicherung, Entlastung bei Dokumentationspflichten und die Umsetzung des Masterplans Tourismus Sachsen.
- Im Kammerbezirk engagieren sich rund 8.600 Unternehmen für das Reiseerlebnis der Gäste.
- Die IHK Dresden informiert außerdem über rechtliche Anforderungen und stellt praktische Arbeitshilfen für Gastronomie und Tourismus bereit.
Unsere Leistungen für die Tourismuswirtschaft im Überblick
Die IHK bündelt und vertritt die Interessen des gesamten Tourismusgewerbes gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der IHK-Tourismusausschuss bietet kammerzugehörigen Akteuren der Tourismuswirtschaft eine Plattform, um aktuelle Themen zu diskutieren und sich für einen attraktiven und leistungsstarken Tourismusstandort einzusetzen.
Unternehmen erhalten Unterstützung bei unternehmensrelevanten Fragestellungen, bei Förderanträgen, durch fachliche Stellungnahmen und durch Hinweise zur Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens. Darüber hinaus bietet die IHK jährlich Fachveranstaltungen, Seminare und Unternehmergespräche an. Ergänzend liefern Studien und Umfragen wichtige Zahlen und Fakten zur Lage der touristischen Unternehmen im IHK-Bezirk.
Tourismus ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb arbeitet die IHK Dresden eng mit Ministerien, dem Landestourismusverband Sachsen e. V., der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH, dem DEHOGA Sachsen und den Destinationsmanagementorganisationen zusammen. Zudem engagiert sie sich für die Qualitätsentwicklung im Tourismus und ist Mitglied in der DEHOGA-Hotelklassifizierungskommission sowie im Landesbeirat für Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen. Auch in tourismusrelevanten Ausbildungsberufen übernehmen die IHKs Aufgaben bei Eintragung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen.
Tourismuspolitische Aktivitäten
IHK-Fachausschuss Tourismus
Der IHK-Tourismusausschuss identifiziert drängende Themen der Branche, vernetzt Betriebe, begleitet fachliche Diskussionen und vertritt die Interessen des Tourismus gegenüber der Politik. Vertreten sind unter anderem Hoteliers, Gastronomen, Reiseveranstalter, Freizeitanbieter sowie weitere Dienstleister und Partner. Weitere Informationen finden Sie unter Fachausschusses Tourismus.
Tourismuspolitische Positionen
Die themen- und branchenspezifischen wirtschaftspolitischen Positionen der IHK Dresden werden regelmäßig gemeinsam mit den Fachausschüssen aktualisiert und dienen als Grundlage für die Politikberatung auf Landes- und Bundesebene. Kernthemen für die Tourismusbranche sind die Anerkennung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor, die Fachkräftesicherung sowie Entlastungen bei Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.
Masterplan Tourismus Sachsen
Der Tourismus ist für Sachsen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die IHK Dresden begrüßt deshalb, dass sich diese Bedeutung auch in der Tourismusstrategie des Freistaats widerspiegelt. Der Masterplan Tourismus Sachsen gibt die strategischen und fachlichen Ziele der Staatsregierung für die kommenden Jahre vor und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die Staatsregierung und die Partner im sächsischen Tourismus. Kern des Masterplans sind die sieben Handlungsfelder Tourismusmarketing, Finanzen und Verantwortung, Ganzjahrestourismus, Fachkräfte, Nachhaltigkeit, Mobilität und Digitalisierung.
Wirtschaftsfaktor Striezelmarkt
Der Dresdner Striezelmarkt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2138 KB) ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt Dresden. Mit einem Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro ist er für Gastgewerbe, Einzelhandel, Handwerk, Schausteller und weitere Dienstleister eines der wichtigsten Ereignisse des Geschäftsjahres. Dies ergab eine Berechnung der IHK Dresden anlässlich der im 2. Halbjahr 2020 aufkommenden Diskussionen im Dresdner Stadtrat zur Durchführung und möglichen Verlängerung des Dresdner Striezelmarktes.
IHK-Branchendaten und Studien
Tourismusbetriebe im Kammerbezirk Dresden
Im Kammerbezirk Dresden engagieren sich rund 8.600 Unternehmen für ein gelungenes Reiseerlebnis der Gäste. Der größte Teil entfällt auf die Gastronomie. Im Jahr 2025 gehörten 5.300 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und andere Verpflegungsdienstleistungen zum Bezirk der IHK Dresden. Hinzu kommen knapp 1.600 Hotels, Gasthöfe, Pensionen und weitere Beherbergungsstätten, 865 Reisebüros und Reiseveranstalter sowie rund 800 Freizeitbetriebe. Als Querschnittsbranche profitieren zudem viele weitere Wirtschaftszweige wie Einzelhandel, Handwerk und Dienstleistungen vom Tourismus.
Diese Zahlen zeigen, dass Gastronomie und Tourismus im Kammerbezirk Dresden nicht nur eine touristische, sondern auch eine strukturpolitische Bedeutung haben. Die Branche verbindet direkte Gästeumsätze mit Wertschöpfungseffekten für angrenzende Wirtschaftsbereiche und trägt damit wesentlich zur Attraktivität des Standorts bei.
IHK-Freizeitstudie 2019
Die Kultur- und Freizeitwirtschaft stellt im Kammerbezirk Dresden eine tragende Säule der Wirtschaft dar. Jedes Jahr werden dort rund 489 Millionen Euro umgesetzt. Der Untersuchung zufolge besuchen jährlich etwa 20 Millionen Gäste die Kultur- und Freizeiteinrichtungen im IHK-Bezirk; hinzu kommen 5,5 Millionen Besucher von Veranstaltungen. Die Ergebnisse liegen sowohl für den Kammerbezirk Dresden als auch für Sachsen vor:
- Freizeitstudie für den Kammerbezirk Dresden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 844 KB)
- Freizeitstudie für Sachsen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2154 KB)
Betriebsvergleich Gastgewerbe 2017
Die betriebswirtschaftlichen Kennziffern der Branche wurden zuletzt im Frühjahr 2018 analysiert. Die Ergebnisse zeigen eine insgesamt verbesserte wirtschaftliche Leistungskraft des sächsischen Gastgewerbes bei gleichzeitig deutlichen standortspezifischen Unterschieden. Belastend wirken weiterhin insbesondere steigende Personal- und Warenkosten. Weiterführende Unterlagen:
- Studie zum betriebswirtschaftlichen Ist-Zustand des Hotel- und Gaststättengewerbe im Freistaat Sachsen 2017 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5474 KB)
- Arbeitshilfe Gastronomie (XLSX-Datei · 47 KB)
- Arbeitshilfe Hotellerie (XLSX-Datei · 45 KB)
Rechtliche Anforderungen
Sächsisches Gaststättengesetz
Für die Existenzgründung im Gaststättengewerbe im Freistaat Sachsen gilt neben der Gewerbeordnung seit Mitte Juli 2011 das Sächsische Gaststättengesetz. Mit dessen Inkrafttreten entfielen die Erlaubnispflicht bei der Eröffnung einer Gaststätte mit Alkoholausschank und der Nachweis einer gaststättenrechtlichen Unterrichtung bei der IHK. Das Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank gilt jedoch als überwachungsbedürftig. Das Vorhaben muss spätestens vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Straußwirtschaften zwei Wochen vorher, beim zuständigen Gemeinde- oder Gewerbeamt angezeigt werden. Weiterführende Informationen:
- Merkblatt zum Sächsischen Gaststättengesetz (PDF-Datei · 134 KB)
- Checkliste zur Gründungsvorbereitung Gastronomie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 317 KB)
Infektionsschutzgesetz
Alle Mitarbeitenden eines gastronomischen Betriebs, die mit Lebensmitteln in direkten oder indirekten Kontakt kommen, müssen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Nachweis der beim örtlichen Gesundheitsamt durchgeführten Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorlegen. Die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Darüber hinaus ist jeder Gastronom/Gewerbetreibende verpflichtet, betreffende Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und dann alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu belehren und dies entsprechend zu dokumentieren.
Lebensmittelhygiene
Eine gute betriebliche Hygienepraxis hat in der Gastronomie oberste Priorität. Betriebe müssen ein Kontroll- bzw. Überwachungssystem nach HACCP-Grundsätzen einführen. Darüber hinaus sind in § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Schulungen zur Erlangung von Fachkenntnissen in der Lebensmittelhygiene zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten für Personen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit Vermittlung von Kenntnissen im Lebensmittelbereich abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB) bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln, die ein Bußgeld von höher als 350 Euro nach sich ziehen, zulässig sind.
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Für das Gastgewerbe sind insbesondere die Vorschriften zur Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln relevant. Diese sind seit Juli 2017 in der "Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information über Lebensmittel" (LMIDV) geregelt. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 607 KB).
Aktuelles Reiserecht für Gastgeber, Reiseveranstalter und Reisemittler
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner von Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten. Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Die Covid-19-Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen. Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend waren. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war. Wer eine Pauschalreise bucht, ist jetzt über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Mit Blick auf diese Entwicklungen wurden die DIHK-Infoblätter zum Reiserecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht.
Meldepflichten in Beherbergungsstätten
Mit der Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 1. Januar 2025 müssen Beherbergungsbetriebe unterschiedliche Meldepflichten abhängig von der Staatsangehörigkeit des Gastes beachten:
Für deutsche Staatsangehörige
Seit Anfang 2025 gibt es keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsbürger. Das heißt: Deutsche Gäste müssen grundsätzlich keine Meldescheine mehr ausfüllen, wenn sie in Hotels, Ferienwohnungen oder anderen Beherbergungsbetrieben übernachten.
Für ausländische Gäste
Für ausländische Personen bleibt die „besondere Meldepflicht“ nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) bestehen. Jeder Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienwohnung oder Hotel – muss unabhängig von seiner Betriebsgröße für diese Gäste weiterhin einen Meldeschein ausfüllen und aufbewahren. Dabei gelten folgende Pflichten:
- Der Meldeschein muss handschriftlich vom Gast unterschrieben werden.
- Der Meldeschein muss 12 Monate aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet werden.
- Der Meldeschein ist auf Anfrage von Polizei oder Behörden offenzulegen.
- Mitreisende ausländische Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben.
- Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.
- Beherbergte ausländische Personen haben sich durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen.
Folgende Daten sind zu erfassen:
- Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
- Familiennamen, Vornamen
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeiten
- Anschrift
- Zahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit
- Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers
Ausnahmen und zusätzliche Meldepflichten
In den sächsischen Städten und Gemeinden können auf Grundlage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes weiterhin Meldepflichten für alle Gäste bestehen, z. B. für die Erhebung von Tourismusabgabe, Gästetaxe (ehemals Kurtaxe) und Übernachtungssteuer.
Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten müssen auch weiterhin nach dem Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen dem Statistischen Landesamt Sachsen melden.
Aufgrund eines Beherbergungsvertrages verfügen Beherbergungsbetriebe grundsätzlich über das Recht, Gastdaten zu erheben – auch von deutschen Staatsbürgern.
Hinweis: Liegt der Rechnungsgesamtbetrag über 250 Euro brutto und benötigt der Gast als Geschäftsreisender die Rechnung zum Vorsteuerabzug, müssen Name und Anschrift des Rechnungsempfängers erhoben werden.
Praktische Arbeitshilfen
Für die betriebliche Praxis stehen im Folgenden mehrere Arbeitshilfen und Unterlagen zur Verfügung.
Kalkulationshilfen für das Gastgewerbe
Auf der Grundlage des 2017 durchgeführten Betriebsvergleichs für das Gastgewerbe im Freistaat Sachsen finden Sie hier die beiden Kalkulationshilfen mit den jeweiligen Benchmarks für Gastronomie und Hotellerie als bearbeitbare Excel-Listen zum Download.
Pflichtaushang Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt u. a. den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter. Nach dem Jugendschutzgesetz sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, Auszüge des Gesetzes in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang in ihren Räumlichkeiten anzubringen. Dazu finden Sie hier einen entsprechenden Muster-Pflichtaushang Jugendschutzgesetz 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB).
Reisegewerbe bei Foodtrucks & Imbisswagen
In den letzten Jahren ist die Zahl der Foodtrucks enorm gestiegen. Die mobilen Küchen sind überall: auf Stadtfesten, Firmenevents, Festivals und mittlerweile sogar auf privaten Veranstaltungen. Was braucht es, um erfolgreich zu sein? Eigentlich nicht viel: eine Idee, einen Truck, die Straße und unverschämt gut schmeckendes Essen … Aber auch verschiedene rechtliche Vorschriften sind zu beachten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Vertrieb im Markt- und Reiseverkehr (PDF-Datei · 215 KB).
Häufige Fragen zu Gastronomie und Tourismus
Warum sind Gastronomie und Tourismus für den Kammerbezirk Dresden wichtig?
Tourismus, Gastgewerbe sowie Reise- und Freizeitwirtschaft sind bedeutende Wirtschafts- und Standortfaktoren im Kammerbezirk Dresden. Nach Angaben der IHK Dresden wurden in den Destinationen Dresden Elbland, Sächsische Schweiz und Oberlausitz 9,36 Millionen Übernachtungen gezählt; der touristische Bruttoumsatz lag bei 3,6 Milliarden Euro.
Wie unterstützt die IHK Dresden Unternehmen aus Gastronomie und Tourismus?
Die IHK Dresden unterstützt die Branche durch Interessenvertretung, Beratung, Veranstaltungen, Studien, Stellungnahmen und Kooperationen mit tourismusrelevanten Partnern. Außerdem begleitet sie tourismusrelevante Ausbildungsthemen und engagiert sich für die Qualitätsentwicklung im Tourismus.
Was ist der Masterplan Tourismus Sachsen?
Der Masterplan Tourismus Sachsen ist der strategische und fachliche Orientierungsrahmen der Staatsregierung für die Tourismuspolitik der kommenden Jahre. Zu den zentralen Handlungsfeldern zählen Tourismusmarketing, Finanzen und Verantwortung, Ganzjahrestourismus, Fachkräfte, Nachhaltigkeit, Mobilität und Digitalisierung. Weiterführende Informationen finden Sie im Masterplan Tourismus Sachsen.
Wie viele Tourismusbetriebe gibt es im Kammerbezirk Dresden?
Im Kammerbezirk Dresden engagieren sich laut IHK Dresden rund 8.600 Unternehmen für das Reiseerlebnis der Gäste. Dazu zählen insbesondere gastronomische Betriebe, Beherbergungsbetriebe, Reisebüros, Reiseveranstalter und Freizeitbetriebe.
Welche rechtlichen Anforderungen sind für Gastronomiebetriebe besonders wichtig?
Zu den wichtigen Themen gehören unter anderem das Sächsische Gaststättengesetz, das Infektionsschutzgesetz, die Lebensmittelhygiene und die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Seite enthält dazu weiterführende Merkblätter und Arbeitshilfen.
Wo finde ich praktische Arbeitshilfen für Gastronomie und Hotellerie?
Auf der Seite finden Sie bereits verlinkte Unterlagen wie die Arbeitshilfe Gastronomie, die Arbeitshilfe Hotellerie, die Checkliste zur Gründungsvorbereitung Gastronomie sowie verschiedene Merkblätter zu Recht, Hygiene und Kennzeichnung.
Welche Bedeutung hat der Dresdner Striezelmarkt für die regionale Wirtschaft?
Der Dresdner Striezelmarkt ist laut IHK-Berechnung ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt Dresden. Er erzielt einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro und ist für Gastgewerbe, Einzelhandel, Handwerk, Schausteller und weitere Dienstleister eines der wichtigsten Ereignisse des Geschäftsjahres. Weiterführende Informationen finden Sie in der Auswertung zum Wirtschaftsfaktor Striezelmarkt.
Wo finde ich Informationen zum Reiserecht für Reiseveranstalter und Reisemittler?
Die Seite enthält auch Hinweise zum aktuellen Reiserecht für Gastgeber, Reiseveranstalter und Reisemittler. Dabei geht es unter anderem um Vertragsschluss, Haftung, Gewährleistung, Insolvenzschutz und Informationspflichten.