Prüfungsergebnisse
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung einsehen können und wo Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie Ihre Prüfung nicht bestanden oder nicht abgelegt haben. Nach Auswahl Ihres Ausbildungsberufs finden Sie außerdem den zuständigen Ansprechpartner.
Vorläufige Prüfungsergebnisse einsehen
Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse sind ca. 4 Wochen nach Ihrer schriftlichen Prüfung im AZUBI-Infocenter einsehbar.
Hinweis zur Registrierung
Ihre Zugangsdaten für die Erstregistrierung im AzubiPortal haben Sie per Post erhalten.
Unterstützung & Support
Sie haben Probleme bei der Registrierung oder beim Login?
Dann senden Sie bitte eine E-Mail an: support.wfv@dresden.ihk.de
Unser Support-Team hilft Ihnen gern weiter.
Bewertungstabelle
| Punkte | Note |
|---|---|
| 100 - 92 | 1 |
| unter 92 - 81 | 2 |
| unter 81 - 67 | 3 |
| unter 67 - 50 | 4 |
| unter 50 - 30 | 5 |
| unter 30 - 0 | 6 |
- IHK-Prüfungsrechner: Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen oder praktischen Prüfung noch benötigen, um die IHK-Abschlussprüfung zu bestehen?
Punkte mit dem IHK-Prüfungsrechner berechnen
Mit dem IHK-Prüfungsrechner der IHK Pfalz können Sie für viele Ausbildungsberufe anhand Ihrer bereits bekannten Punkte in den einzelnen Prüfungsfächern abschätzen, wie viele Punkte Sie noch benötigen, um die Abschlussprüfung zu bestehen.Der Prüfungsrechner basiert auf Excel und bietet Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Prüfungsergebnis.Was gilt für das Bestehen der Abschlussprüfung?
Wichtig: Der Prüfungsrechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht die Bestehensregeln der jeweiligen Ausbildungsordnung.Diese Regeln unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf. Deshalb kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem Ergebnis des Prüfungsrechners und der tatsächlichen Punktzahl kommen.Für das endgültige Prüfungsergebnis ist immer die exakte Berechnung nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung maßgeblich.