Integrations- und Sprachkurse

Seit 2005 werden nach §43 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) Integrationskurse für nach Deutschland zugewanderte Personen angeboten. Das Angebot steht auch allen ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen. Die Integrationskurse beinhalten zwei Teile: einen Sprach- und einen Orientierungskurs.

Sprachkurse

Ziel des Sprachkurses ist es, dass die Teilnehmer das Sprachniveau A2 oder B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens erlangen. Der Orientierungskurs dient dazu, eine Einführung in die deutsche Geschichte, Kultur, Rechtsnormen und die gesellschaftlichen Werte zu vermitteln. Beide Kursteile werden mit einer Abschlussprüfung beendet. Zusätzlich zu den Standardkursen werden teilweise spezielle Kursarten angeboten, wie zum Beispiel Kurse nur für Frauen, für Eltern oder junge Erwachsene.

Integrationskurse

Die Integrationskurse werden üblicherweise in Vollzeit angeboten, bei Berufstätigkeit ist jedoch auch eine Teilzeitlösung möglich.

Berufssprachkurse

Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.

Bedarfsmeldung für Dresden und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Jede Bedarfsmeldung erhöht die Chance, dass neue Sprachkursangebote entstehen und internationale Fachkräfte dauerhaft erfolgreich im Unternehmen, in der Ausbildung und in der Region integriert werden können. Die Bedarfsmeldung ist unverbindlich und stellt keine Kursanmeldung dar. Sie ist jedoch ein wichtiges Instrument, um den tatsächlichen Bedarf an berufsbezogener Sprachförderung sichtbar zu machen und gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den Sprachkursträgern passgenaue Angebote zu entwickeln.
Die Landeshauptstadt Dresden und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bieten zugewanderten Fachkräften, Auszubildenden sowie deren Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, ihren Bedarf an Job-Berufssprachkurse- und Azubi-Berufssprachkurse-Angeboten zu melden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet geförderte Berufssprachkurse für zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte an. Ein berufsbegleitendes Angebot ist der sogenannte Job-Berufssprachkurs. Er ermöglicht es Beschäftigten, ihre Deutschkenntnisse gezielt für die Anforderungen ihres Arbeitsalltags weiterzuentwickeln und ihre berufliche Kommunikation zu stärken. Voraussetzung für die Teilnahme ist in der Regel ein Sprachstand auf dem Niveau A2.
Die Kurse werden bedarfsorientiert gestaltet und können sowohl inhaltlich als auch zeitlich an die Anforderungen der Teilnehmenden und Unternehmen angepasst werden.
Für ausländische Auszubildende steht zudem ein spezieller Azubi-Berufssprachkurs zur Verfügung. Dieser kann vor Beginn sowie während der gesamten Ausbildungszeit besucht werden. Die Kursinhalte orientieren sich an den jeweiligen Ausbildungsberufen und unterstützen die Auszubildenden dabei, fachliche Inhalte besser zu verstehen und sich sprachlich auf Prüfungen vorzubereiten.
Die Bedarfsmeldung Job-Berufsprachkurse (Job-BSK) und Azubi-Sprachkurse (Azubi-BSK) und weitere Unterstützung erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Dresden:
Die Bedarfsmeldung Job-Berufsprachkurse (Job-BSK) und Azubi-Sprachkurse (Azubi-BSK) und weitere Unterstützung erhalten Sie beim Landkreis Sächsische Schweiz: