Neue Fachkräftepotenziale erschließen – Langzeitarbeitslose erfolgreich integrieren

Das Teilhabechancengesetz eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, langzeitarbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten und gleichzeitig von staatlichen Förderleistungen zu profitieren. Ziel des Gesetzes ist es, die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu stärken und Arbeitgeber bei der Einstellung förderfähiger Personen zu unterstützen.

Unterstützung für Unternehmen

Unternehmen, die Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit beschäftigen, können – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – verschiedene Förderleistungen erhalten. Dazu gehören insbesondere:
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt,
  • begleitende beschäftigungsunterstützende Maßnahmen (Coaching),
  • Fördermöglichkeiten für berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungen sowie
  • Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter.
Die Art und der Umfang der Förderung richten sich nach den individuellen Voraussetzungen der einzustellenden Person sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Chancen für Betriebe

Das Teilhabechancengesetz kann Unternehmen dabei unterstützen,
  • offene Stellen nachhaltig zu besetzen,
  • neue Beschäftigungspotenziale zu erschließen,
  • Mitarbeitende schrittweise in betriebliche Abläufe zu integrieren und
  • gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung beruflicher Teilhabe zu übernehmen.
Gerade vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels kann die Beschäftigung förderfähiger Personen eine sinnvolle Ergänzung der Personalstrategie sein.

Perspektiven für Arbeitssuchende

Menschen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos waren, erhalten durch das Teilhabechancengesetz die Möglichkeit, wieder dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können individuelle Qualifizierungsangebote und ein begleitendes Coaching den beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.

Beratung durch die IHK Dresden

Die Industrie- und Handelskammer informiert Unternehmen über die Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes und unterstützt bei Fragen zu Förderinstrumenten, Ansprechpartnern und regionalen Unterstützungsangeboten. In enger Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit, Jobcentern und weiteren Netzwerkpartnern erhalten Betriebe Orientierung zu Fördervoraussetzungen und zum weiteren Vorgehen.
Unternehmen, die sich für eine Förderung interessieren, sollten frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aufnehmen, da die Fördervoraussetzungen vor der Einstellung geprüft werden.