Faire Mobilität und Faire Integration – Was Arbeitgeber beachten müssen
Internationale Fachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Damit ihre Beschäftigung erfolgreich gelingt, sind faire Arbeitsbedingungen und transparente Informationen von Anfang an entscheidend. Arbeitgeber und Vermittler sind deshalb gesetzlich verpflichtet, internationale Beschäftigte über unabhängige Beratungsangebote zu informieren. Welche Beratungsstelle zuständig ist, richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der beschäftigten Person.
Beschäftigte aus der Europäischen Union: Faire Mobilität
Für wen gilt das Beratungsangebot?
Faire Mobilität richtet sich an Beschäftigte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Wobei unterstützt Faire Mobilität?
Die Beratung informiert unabhängig über Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitsvertrag,
- Arbeitszeit,
- Vergütung,
- Urlaub,
- Kündigungsschutz sowie
- faire Arbeitsbedingungen.
Ziel ist es, Beschäftigte über ihre Rechte zu informieren, faire Beschäftigungsbedingungen zu fördern und Benachteiligungen vorzubeugen.
Welche Informationspflicht haben Arbeitgeber?
Nach § 23c Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind Arbeitgeber und Vermittler verpflichtet, Beschäftigte aus der Europäischen Union auf das Beratungsangebot Faire Mobilität hinzuweisen.
Beschäftigte aus Drittstaaten: Faire Integration
Für wen gilt das Beratungsangebot?
Faire Integration richtet sich an Beschäftigte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten).
Wobei unterstützt Faire Integration?
Die Beratungsstelle berät unabhängig zu Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, beispielsweise zu
- Arbeitsvertrag,
- Vergütung,
- Arbeitszeit,
- Diskriminierung,
- Arbeitsrechten sowie
- fairen Arbeitsbedingungen.
Das Angebot unterstützt internationale Fachkräfte dabei, ihre Rechte zu kennen und diese bei Bedarf wahrzunehmen.
Welche Informationspflicht haben Arbeitgeber?
Nach § 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Arbeitgeber und Vermittler verpflichtet, Beschäftigte aus Drittstaaten über das Beratungsangebot Faire Integration zu informieren.
Welche Beratungsstelle ist die richtige?
| Beschäftigungsgruppe | Beratungsangebot | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten | Faire Mobilität | § 23c Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) |
| Beschäftigte aus Drittstaaten | Faire Integration | § 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) |
Faire Arbeitsbedingungen fördern
Die Information über die passenden Beratungsangebote ist ein wichtiger Bestandteil einer fairen und rechtskonformen Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Transparenz schafft Vertrauen, erleichtert die Integration neuer Beschäftigter und unterstützt Unternehmen dabei, internationale Fachkräfte langfristig zu gewinnen und zu binden.
Die IHK Dresden begleitet Unternehmen bei Fragen rund um die Beschäftigung internationaler Fachkräfte und informiert über rechtliche Rahmenbedingungen sowie passende Unterstützungsangebote.