Kunststoff- und Kautschuktechnologe
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos) - Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos)
Alternativ finden Sie die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des BiBB.
Azubi-Infocenter: Das Onlineportal für Auszubildende
Über das Azubi-Infocenter haben Auszubildende und Umschüler alle wichtigen Daten zu Ihrer Berufsausbildung und zur Prüfung parat. Über die integrierte AzubiCard können Azubis Mehrwerte nutzen, die Unternehmen bundesweit bereitstellen.
Informationen zur Prüfung
Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.
Abschlussprüfung Teil 2
Hinweise für den Ausbildungsbetrieb
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen vom Vom 14. Juni 2023 soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in höchstens 7 Stunden eine Arbeitsaufgabe durch führen. Innerhalb dieser Zeit soll ein situatives Fachgespräch von höchstens 20min erfolgen.
Der Prüfling muss zeigen das er einen Produktionsauftrag fachgerecht vorbereitet, plant und durchführt, einschließlich der Auswahl von Arbeitsabläufen, Betriebsmitteln und Prüfverfahren. Dazu muss ein Arbeitsplan vom Prüfling erstellt werden. Außerdem richtet er Maschinen ein, überwacht und optimiert den Produktionsprozess, behebt Störungen, überprüft Sicherheitseinrichtungen und wendet betriebliche Qualitätssicherung an. Insgesamt weist er nach, dass er technische Unterlagen sicher nutzt und Qualität, Arbeitssicherheit sowie Umweltschutz berücksichtigt.
Vom Ausbildungsbetrieb ist die praktische Aufgabe vorzugeben. Die dazugehörigen Formulare sind vorzugsweise digital per E-Mail an den zuständigen Prüfungskoordinator einzureichen. Notwendig sind der Antrag Arbeitsaufgabe und die Aufgabe Arbeitsauftrag.
Der Antrag ist die Beschreibung der praktischen Prüfung für den Ausschuss damit dieser entscheiden kann, ob dieser die nötigen Kriterien erfüllt. Ein Beispiel zum Ausfüllen finden Sie hier: Beispieldokument einfügen.
Die Aufgabe Beschreibt die Prüfungsaufgabe für den Azubi welche Ihm am Tag der Prüfung überreicht wird und beinhaltet auch den Arbeitsplan. Ein Beispiel dazu finden Sie ebenfalls hier: Beispieldokument einfügen.
Die vorgeschlagene Aufgabe wird im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.
wichtige Dokumente
- Antrag Arbeitsauftrag für die praktische Abschlussprüfung (PDF-Datei · 88 KB)
- Aufgabe Arbeitsauftrag für die praktische Abschlussprüfung (PDF-Datei · 107 KB)
Termine für das Erfassen der Arbeitsaufgabe durch den Ausbildungsbetrieb
- Abschlussprüfung Sommer bis zum 15. Februar
- Abschlussprüfung Winter bis zum 31. August
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL).
- IHK-Prüfungsrechner: Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen oder praktischen Prüfung noch benötigen, um die IHK-Abschlussprüfung zu bestehen?
Punkte mit dem IHK-Prüfungsrechner berechnen
Mit dem IHK-Prüfungsrechner der IHK Pfalz können Sie für viele Ausbildungsberufe anhand Ihrer bereits bekannten Punkte in den einzelnen Prüfungsfächern abschätzen, wie viele Punkte Sie noch benötigen, um die Abschlussprüfung zu bestehen.Der Prüfungsrechner basiert auf Excel und bietet Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Prüfungsergebnis.Was gilt für das Bestehen der Abschlussprüfung?
Wichtig: Der Prüfungsrechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht die Bestehensregeln der jeweiligen Ausbildungsordnung.Diese Regeln unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf. Deshalb kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem Ergebnis des Prüfungsrechners und der tatsächlichen Punktzahl kommen.Für das endgültige Prüfungsergebnis ist immer die exakte Berechnung nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung maßgeblich.