Industriekeramiker Anlagentechnik
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos) - Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos)
Alternativ finden Sie die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des BiBB.
Informationen zur Prüfung
Hinweise zur Zwischenprüfung
Gemäß Verordnung über Berufsausbildung in der keramischen Industrie vom 03.Juni 2005 soll der Prüfling in höchstens sieben Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens zehn Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.
Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Umrüsten und Bedienen einer Maschine zur Aufbereitung oder zum Pressen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
- Arbeitsabläufe planen,
- Arbeitsmittel festlegen,
- technische Unterlagen nutzen,
- Roh-, Hilfs- und Werkstoffe prüfen,
- Maschinen in Betrieb nehmen und überwachen,
- Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren sowie
- Anforderungen der Sicherheit und
- des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit,
- des Umweltschutzes,
- der Wirtschaftlichkeit und
- der Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogenen Sachverhalte darstellen und die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen kann.
Vom Ausbildungsbetrieb ist eine praktische Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.
Hinweise zur Abschlussprüfung
Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie vom 03. Juni 2005 soll der Prüfling in insgesamt höchstens 8 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen
Für die praktische Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Einrichten, Umrüsten und Instandhalten von Anlagen zur Formgebung oder zur Endbearbeitung sowie Bedienen und Überwachen von Trocknungs- oder Brennanlagen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er:
- Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbständig und kundenorientiert planen und durchführen,
- Arbeitszusammenhänge erkennen,
- keramische Roh-, Hilfs- und Werkstoffe einsetzen,
- keramische Berechnungen durchführen,
- technische Unterlagen anwenden,
- Prüfverfahren anwenden,
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und beurteilen,
- Fertigungsfehler feststellen,
- Störungen erkennen, beseitigen und dokumentieren sowie
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchführen kann.
Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Sachverhalte darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.
Vom Ausbildungsbetrieb ist eine praktische Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.
Prüfungstermine
Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.
- Prüfungstermine der praktischen Prüfungen:
- Zwischenprüfung im März
- Abschlussprüfung im Juni - August bzw. Januar - Februar in Abhängigkeit vom Ausbildungsende
- Einstellen der praktischen Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien für die
- Zwischenprüfung Frühjahr: bis zum 31. Januar
- Abschlussprüfung Sommer: bis zum 15. März
- Abschlussprüfung Winter: bis zum 15. September
- IHK-Prüfungsrechner: Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen oder praktischen Prüfung noch benötigen, um die IHK-Abschlussprüfung zu bestehen?
Punkte mit dem IHK-Prüfungsrechner berechnen
Mit dem IHK-Prüfungsrechner der IHK Pfalz können Sie für viele Ausbildungsberufe anhand Ihrer bereits bekannten Punkte in den einzelnen Prüfungsfächern abschätzen, wie viele Punkte Sie noch benötigen, um die Abschlussprüfung zu bestehen.Der Prüfungsrechner basiert auf Excel und bietet Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Prüfungsergebnis.Was gilt für das Bestehen der Abschlussprüfung?
Wichtig: Der Prüfungsrechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht die Bestehensregeln der jeweiligen Ausbildungsordnung.Diese Regeln unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf. Deshalb kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem Ergebnis des Prüfungsrechners und der tatsächlichen Punktzahl kommen.Für das endgültige Prüfungsergebnis ist immer die exakte Berechnung nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung maßgeblich.