Industriekaufmann
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos) - Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos)
Sie finden auch die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Azubi-Infocenter: Das Onlineportal für Auszubildende
Über das Azubi-Infocenter haben Auszubildende und Umschüler alle wichtigen Daten zu Ihrer Berufsausbildung und zur Prüfung parat. Über die integrierte AzubiCard können Auszubildende Mehrwerte nutzen, die Unternehmen bundesweit bereitstellen. Zur Anmeldung im Azubi-Infocenter erhält der Auszubildende mit der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses den Aktivierungscode.
Informationen zur Prüfung
Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der AkA - Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.
Wichtige Informationen und Dokumente
- Winter 2026/2027
- Abgabe Antrag der Fachaufgabe im Einsatzgebiet bis 02.10.2026
- Abgabe Dokumentation bzw. Report bis 25.11.2026
- Sommer 2027
- Abgabe Antrag der Fachaufgabe im Einsatzgebiet bis 05.03.2027
- Abgabe Dokumentation bzw. Report bis 28.04.2027
Hinweis zum Abgabetermin
Eine Nichteinhaltung der Abgabetermine kann zu einer Bewertung als nicht erbrachte Leistung zu 0 Punkten führen!
Eine Nichteinhaltung der Abgabetermine kann zu einer Bewertung als nicht erbrachte Leistung zu 0 Punkten führen!
Neue Ausbildungsverordnung (Ausbildungsbeginn ab 01.08.2024):
- Zeitnachweis und Selbstständigkeitserklärung (PDF-Datei · 91 KB)
- Hinweise zur Durchführung der Dokumentation
Alte Ausbildungsverordnung (Ausbildungsbeginn bis 31.07.2024):
- Merkblatt zur Durchführung von Präsentation und Report (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB)
- Nachweis zur selbstständigen Anfertigung des Reports (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 493 KB)
- Handreichung zur Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB)
Hinweise zum Einreichen des Antrages und der Dokumentation (Online-Projektantrag)
Für den Beruf Industriekaufmann/Industriekauffrau sind die Anträge für die ausgewählte Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet und der dazugehörige Report online bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten:
- Der Login erfolgt über das Auzbi-Infocenter, für das Sie einen separaten Zugangscode erhalten. Nach dem initialen Login müssen Sie Ihr Passwort ändern.
- Über das Azubi-Infocenter gelangen Sie zum digitalen Projektantrag.
- Im Programm können Sie Ihre Fachaufgabe erfassen. Ein Zwischenspeichern ist jederzeit möglich, um die Fachaufgabe weiter zu bearbeiten. In diesem Status ist noch keine Einsichtnahme durch den Prüfungsausschuss möglich.
- Nachdem der Antrag vollständig ist, übersenden Sie diesen über die Kachel „Antrag einreichen“. Nach dem Einreichen des Antrages ist keine Bearbeitung mehr möglich, bis der Prüfungsausschuss über den Antrag entschieden hat.
- Den Status sowie die Bearbeitungsfristen Ihres Antrages können Sie jederzeit einsehen. Bei einer Genehmigung des Antrages, eventuell mit Auflagen, können Sie die Fachaufgabe durchführen. Bei einer Ablehnung des Antrages teilt Ihnen der Prüfungsausschuss den Grund mit. Der neue Antrag mit dem neuen Thema, ist zeitnah zu überarbeiten und mit der Freigabe des ausbildenden Unternehmens einzureichen.
- Die Dokumentation bzw. der Report muss zum entsprechenden Abgabetermin als eine PDF-Datei einschließlich aller Anlagen (z.B. Fachaufgabe, Selbstständigkeitserklärung, Zeitnachweis bei neuer Verordnung, etc.) im Programm digitalen Projektantrag verpflichtend eingestellt werden. Der Abgabetermin von der Fachaufgabe ist unbedingt einzuhalten.
- Sie müssen die Kachel „Dokument abgeben“ anklicken.
- In der Kachel werden für die Dokumentenabgabe relevante Informationen, wie zutreffender Prüfungsbereich, Ausbildungsberuf, Zeit bis zur Abgabe, prüfende Stelle, Prüfungstermin und Status dargestellt.
- Um die Abgabe durchzuführen, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse des Prüflings und der betreuenden Person, als auch das Hochladen eines Dokumentes Pflicht. Ebenfalls muss auch die Bestätigungscheckbox aktiviert sein.
- Nach der Eingabe der E-Mail-Adressen als auch der Bestätigung erfolgt vor der Abgabe eine systemseitige Nachfrage, ob das Dokument eingereicht werden soll. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Abgabe danach nicht mehr möglich ist. Des Weiteren wird aufgeführt, dass Hinweise und Nachfragen an die hinterlegten E-Mail-Adressen versendet werden. Eine Abgabe kann nur korrigiert werden, wenn durch die IHK eine erneute Abgabe angefordert wird.
- Nach der Abgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Status “eingereicht” ist in der Kachel ersichtlich.
In der Anleitung zum digitalen Projektantrag (PDF-Datei · 379 KB) finden Sie eine ausführliche Beschreibung.
Prüfungsrechner
- IHK-Prüfungsrechner: Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen oder praktischen Prüfung noch benötigen, um die IHK-Abschlussprüfung zu bestehen?
Punkte mit dem IHK-Prüfungsrechner berechnen
Mit dem IHK-Prüfungsrechner der IHK Pfalz können Sie für viele Ausbildungsberufe anhand Ihrer bereits bekannten Punkte in den einzelnen Prüfungsfächern abschätzen, wie viele Punkte Sie noch benötigen, um die Abschlussprüfung zu bestehen.Der Prüfungsrechner basiert auf Excel und bietet Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Prüfungsergebnis.Was gilt für das Bestehen der Abschlussprüfung?
Wichtig: Der Prüfungsrechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht die Bestehensregeln der jeweiligen Ausbildungsordnung.Diese Regeln unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf. Deshalb kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem Ergebnis des Prüfungsrechners und der tatsächlichen Punktzahl kommen.Für das endgültige Prüfungsergebnis ist immer die exakte Berechnung nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung maßgeblich.