Fachmann für Systemgastronomie
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos) - Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
(für Mitglieder der IHK Dresden kostenlos)
Alternativ finden Sie die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des BiBB.
Azubi-Infocenter: Das Onlineportal für Auszubildende
Über das Azubi-Infocenter haben Auszubildende und Umschüler alle wichtigen Daten zu Ihrer Berufsausbildung und zur Prüfung parat. Über die integrierte AzubiCard können Azubis Mehrwerte nutzen, die Unternehmen bundesweit bereitstellen.
Informationen zur Prüfung
Zusatzqualifikation Bar und Wein
Hinweise für die Prüfungen zur Zusatzqualifikation in den 3-jährigen gastronomischen Berufen
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist der Antrag einzureichen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
- in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
- in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Anmeldung zur Zusatzqualifikation
Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung zur Zusatzqualifikation Bar und Wein (PDF-Datei · 105 KB) aus! Das Anmeldeformular ist mir der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der AkA - Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.
- IHK-Prüfungsrechner: Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen oder praktischen Prüfung noch benötigen, um die IHK-Abschlussprüfung zu bestehen?
Punkte mit dem IHK-Prüfungsrechner berechnen
Mit dem IHK-Prüfungsrechner der IHK Pfalz können Sie für viele Ausbildungsberufe anhand Ihrer bereits bekannten Punkte in den einzelnen Prüfungsfächern abschätzen, wie viele Punkte Sie noch benötigen, um die Abschlussprüfung zu bestehen.Der Prüfungsrechner basiert auf Excel und bietet Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Prüfungsergebnis.Was gilt für das Bestehen der Abschlussprüfung?
Wichtig: Der Prüfungsrechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht die Bestehensregeln der jeweiligen Ausbildungsordnung.Diese Regeln unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf. Deshalb kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem Ergebnis des Prüfungsrechners und der tatsächlichen Punktzahl kommen.Für das endgültige Prüfungsergebnis ist immer die exakte Berechnung nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung maßgeblich.