Produktveredler Textil

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Alternativ finden Sie die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des BiBB.

Azubi-Infocenter: Das Onlineportal für Auszubildende

Über das Azubi-Infocenter haben Auszubildende und Umschüler alle wichtigen Daten zu Ihrer Berufsausbildung und zur Prüfung parat. Über die integrierte AzubiCard können Azubis Mehrwerte nutzen, die Unternehmen bundesweit bereitstellen.

Informationen zur Prüfung

Zwischenprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler – Textil vom 09.05.2005 soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in höchstens 5 Stunden eine komplexe Arbeitsaufgabe einer Bearbeitungsstufe innerhalb eines Veredlungsprozesses durchführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
  • Arbeitsabläufe strukturieren, Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte handhaben, technische Unterlagen nutzen, qualitätssichernde Maßnahmen durchführen sowie Sicherheitsregeln , Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
  • Maschinenparameter einstellen, Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen und überwachen,
  • Prüfverfahren auswählen, Prüfungen durchführen und Ergebnisse von Veredlungsprozessen bewerten und dokumentieren,
  • maschinen- und prozessbezogene Berechnungen durchführen,
  • Textilveredlungsverfahren und technologische Zusammenhänge unterscheiden,
  • Eigenschaften von textilen Werkstoffen unterscheiden,
  • textile Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe vorbereiten und handhaben
kann. Die Arbeitsaufgabe soll sich in eine Planungsphase und eine Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung gliedern. Diese können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten.
Vom Ausbildungsbetrieb ist die praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Abschlussprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler Textil vom 09.05.2005 soll der Prüfling in höchstens 14 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von insgesamt 20 Minuten führen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
  • Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert planen und abstimmen,
  • Produktions- und Qualitätsdaten erstellen, aufbereiten und dokumentieren,
  • Maschinen und Anlagen rüsten, bedienen und überwachen, Steuer- und Regelungstechniken anwenden,
  • Rezeptur- und Ansatzberechnungen durchführen, Rezepturen prüfen und optimieren,
  • veredlungstechnische Verfahren unter Berücksichtigung von Prozessabläufen, von Wasser- und Energieeinsatz und von ökologischen Gesichtspunkten anwenden,
  • Prüfverfahren anwenden, Prüfergebnisse auswerten und dokumentieren,
  • Veredlungseffekte nach Qualitätsvorgaben prüfen und optimieren sowie Ergebnisse dokumentieren kann.
Die Aufgabe gliedert sich in die Planungsphase und Durchführungs- und Kontrollphase. Im Fachgespräch soll der Prüfling die fachbezogenen Probleme und deren Lösungen bei der Durchführung seiner praktischen Aufgabe aufzeigen, seine Vorgehensweise bei der Durchführung begründen und die für die praktische Aufgabe wesentlichen fachlichen Hintergründe erläutern.
Vom Ausbildungsbetrieb ist die praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Prüfungszeiträume der praktischen Prüfung

  • Zwischenprüfung im März
  • Abschlussprüfung im Juni - August bzw. Januar - Februar in Abhängigkeit vom Ausbildungsende

Erfassen der Aufgabenstellung und Bewertungskriterien durch den Ausbildungsbetrieb

  • Zwischenprüfung Frühjahr: bis zum 31. Januar
  • Abschlussprüfung Sommer: bis zum 30. April
  • Abschlussprüfung Winter: bis zum 30. Oktober

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL).